Neues Gesetz: Biozidprodukte nur noch mit Beratung im Supermarkt!

Deutschland - Ab dem 2. Juni 2025 tritt in Deutschland ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte in Supermärkten in Kraft. Diese Regelung ist Bestandteil einer überarbeiteten Chemikalien-Biozid-Durchführungsverordnung, die verpflichtende Beratungsgespräche für Kunden vor dem Kauf solcher Produkte vorsieht. Laut Ruhr24 müssen Verbraucher sich künftig an geschultes Personal wenden, um Informationen zu Anwendung, Dosierung und Entsorgung zu erhalten.
Diese Beratungsgespräche werden dokumentiert, bevor die Produkte übergeben werden. Die Regelung betrifft insbesondere die Produktgruppen Rodentizide, Insektizide und Antifouling-Produkte. Zu den betroffenen Biozidprodukten zählen unter anderem Ameisenköder, Mückensprays sowie Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren wie Ratten. Bei der Online-Bestellung ist es notwendig, eine Telefonnummer für das Beratungsgespräch anzugeben, und der Versand erfolgt erst nach der Durchführung des Gesprächs.
Änderungen für den Einzelhandel und damit verbundene Pflichten
Ein wichtiger Aspekt dieser neuen Verordnung ist, dass auch große Einzelhändler wie Baumärkte, Gartencenter und Drogerien in die Regelung einbezogen werden. Diese müssen dafür sorgen, dass geschultes Personal bereitsteht und spezielle Beratungsplätze eingerichtet werden. Zudem müssen die betroffenen Produkte in abschließbaren Vitrinen gelagert werden, um den Zugang vor der Beratung zu erschweren.
Die Regelung hat zur Folge, dass Kunden deutlich mehr Zeit für ihren Einkauf einplanen müssen, da sie auf die Beratung angewiesen sind. Hersteller reagieren auf diese neue Situation bereits, indem sie das Angebot an natürlichen Alternativen ausbauen, die ohne Beratung erhältlich sind. Produkte wie Schneckenbekämpfungsmittel, Lockstoffe, Lavendelöl und Essigsäure bleiben weiterhin ohne Beratung verfügbar, ebenso wie Zeckenmittel.
Das Ziel der Regelung: Gesundheitsschutz
Das übergeordnete Ziel dieser gesetzlichen Änderungen ist der Schutz der Gesundheit, insbesondere von Kindern und Haustieren. Nach Informationen von Agrarheute soll durch die Dokumentation der Beratungsgespräche sichergestellt werden, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Biostoffprodukte dürfen in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden, wie sie in der BAuA festgelegt sind. Dies schützt nicht nur die Verbraucher, sondern fördert auch eine nachhaltigere Nutzung von Chemikalien.
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