Rentner aufgepasst: Pfändungsfreigrenze steigt ab Juli 2025!

Ab Juli 2025 steigt die Pfändungsfreigrenze für Rentner um 4%. Erfahren Sie, was das für Ihre Finanzen bedeutet.
Ab Juli 2025 steigt die Pfändungsfreigrenze für Rentner um 4%. Erfahren Sie, was das für Ihre Finanzen bedeutet. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Ab Juli 2025 wird die Pfändungsfreigrenze für Rentner in Deutschland um vier Prozent erhöht. Diese Anpassung bedeutet, dass der unpfändbare Grundbetrag von derzeit 1.499,99 Euro auf 1.559,99 Euro monatlich steigt. Mit dieser Maßnahme soll ein größerer Teil des Einkommens von Rentnern vor Gläubigern geschützt werden. Ruhr24 berichtet, dass diese Anpassungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) jährlich erfolgen, wobei die aktuellen Pfändungsfreigrenzen speziell für Schuldner ohne Unterhaltspflichten gelten.

Die Regelungen zur Pfändung sind für Rentner ähnlich wie die für Arbeitseinkommen. So sind monatliche Rentenbezüge bis zur Höhe der aktuellen Freigrenze unpfändbar. Darüber hinaus können Rentner mit gesetzlichen Unterhaltspflichten sogar höhere Freibeträge erhalten. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann ebenfalls beantragt werden. Dieses schützt automatisch den Grundfreibetrag, wobei jede Person nur ein solches Konto führen darf. Wichtig ist, dass Pfändungen nur erfolgen, wenn Gläubiger ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen und einen Vollstreckungstitel erhalten. Schuldnerberatung.de.

Pfändbare Einkommen und Sozialleistungen

Die gesetzliche Rente ist pfändbar und unterliegt den gleichen Vorschriften wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet, dass neben der Rente auch zukünftige Rentenbezüge (Rentenanwartschaften) pfändbar sein können. Der verwertbare Betrag berechnet sich allerdings nach der geltenden Pfändungstabelle, die regelmäßig angepasst wird. Gläubiger können einen gerichtlichen Mahnbescheid bzw. einen Vollstreckungstitel beantragen, um eine Pfändung durchzuführen, die ebenfalls zu den gesetzlichen Bestimmungen der ZPO gehört. Schuldnerberatung-diskret.de weist darauf hin, dass Pfändungsfreigrenzen auch für Sozialleistungen, wie das Bürgergeld, gelten; diese sind in der Regel unpfändbar.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Rentenpfändungen je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen erhöht werden können. So sind Personen ohne Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen besonders geschützt. Übersteigt das Nettoeinkommen schließlich den Betrag von 4.573,10 Euro, sind diese mehr als vollständig pfändbar. Schuldnerberatung-diskret.de.

Besondere Härtefälle und Antragsmöglichkeiten

Für Rentner, die sich in besonderen finanziellen Schwierigkeiten befinden, gibt es die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung der Freibeträge zu beantragen. Dies kann insbesondere für Personen von Bedeutung sein, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Ruhr24 erläutert, dass im Rahmen der Privatinsolvenz ein Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben ist.

Die vorstehenden Anpassungen und Regelungen sollen sicherstellen, dass Rentner auch in schwierigen finanziellen Situationen ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit erhalten. Dies geschieht durch die jährliche Anpassung der Pfändungstabelle sowie der gesetzlichen Freigrenzen, die einen wichtigen Schutzmechanismus für Rentner und Schuldner darstellt.

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Ort Deutschland
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