Landesverfassungsgericht kippt intransparente Haushaltspraxis in Sachsen-Anhalt
Landesverfassungsgericht kippt intransparente Haushaltspraxis in Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Deutschland - Am 1. Juli 2025 sorgte ein Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt für Aufsehen. Der Gerichtshof entschied, dass das Budgetrecht des Landtags bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2024 verletzt wurde. Hintergrund ist eine globale Minderausgabe von rund 437 Millionen Euro, die im Haushalt vorgesehen war, aber ohne klare Angabe zu den konkreten Einsparorten festgelegt wurde. Der Antrag, der zu diesem Urteil führte, wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt und war erfolgreich, während individuelle Anträge innerhalb dieser Fraktion mangels Befugnis abgelehnt wurden, wie sachsen-anhalt.de berichtet.
Der Beschluss vom 14. Dezember 2023 über den Haushaltsplan 2024 sollte eine Einsparung von über 400 Millionen Euro durch eine globale Minderausgabe vorsehen. Doch das Gericht stellte fest, dass diese Praxis nicht nur problematisch, sondern rechtswidrig ist. Die Argumentation basierte auf dem Grundsatz von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, welcher besagt, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben transparent im Haushalt aufgeführt werden müssen. An dieser Stelle hat die Landesregierung offenbar geschlampt: Der vorgesehene Ansatz für die globalen Minderausgaben wurde als nicht ausreichend fundiert angesehen, da Erfahrungswerte niedrigere Summen angezeigt hätten, was mdr.de untermauert.
Die Konsequenzen des Urteils
Das Urteil des Gerichtes stellt klar, dass die Veranschlagung globaler Minderausgaben nicht grundsätzlich unzulässig ist. Allerdings müssen diese realistisch ermittelt werden. Das Finanzministerium in Magdeburg reagierte darauf, indem es betonte, dass das Urteil keine Auswirkungen auf den laufenden Haushalt habe, die Urteilsbegründung jedoch genau geprüft werden werde. Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofs, unterstützte die Entscheidung und stellte die Notwendigkeit von Klarheit über die Einsparungen heraus, um die Transparenz im Haushalt zu erhöhen, wie magdeburg-klickt.de berichtet.
Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, äußerte, dass dieser Gang vor Gericht notwendig war, um die Intransparenz im Landeshaushalt zu beenden. Die aktuell geplante Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von 437 Millionen Euro geht fast drei Prozent des Gesamthaushalts aus und zeigt, wie sehr die Drucksituation in Sachsen-Anhalt zu einem Umdenken anregen könnte. Die Regierung muss durch ihr Verhältnis zur globalen Minderausgabe ab sofort transparent belegen, wo sie kürzt und nach welchen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden.
Ein Ausblick auf die Haushaltsdisziplin
Das Urteil hat für alle Beteiligten eine klare Botschaft – eine Hausnummer auf dem Papier allein reicht nicht. Die Landesregierung muss zeigen, dass sie ein gutes Händchen für eine ordentliche Haushaltsführung hat. Das Gericht hat klargemacht, dass ein pauschaler Ansatz in Zukunft nicht mehr akzeptiert wird; alles muss nachvollziehbar und nachvollziehbar sein. Die Grünen forderten daraufhin eine umfassende Überarbeitung der Haushaltsaufstellung, einschließlich genauerer Angabe von Einsparstellen, um künftig die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Finanzpolitik von Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.
Die kommenden Monate sind entscheidend für die Haushaltspolitik des Landes. Die entsprechenden Änderungen müssen gewiss auf den Tisch kommen. Sachsen-Anhalt steht vor der Herausforderung, die Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. So bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten, vom Landtag bis zur Exekutive, ein gutes Gefühl dafür entwickeln, wie man das Geld der Steuerzahler sinnvoll und nachvollziehbar verwaltet.
Details | |
---|---|
Ort | Magdeburg, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)