Warnstreik bei Deutscher Saatveredlung: 450 Mitarbeiter verlangen mehr!

Warnstreik bei Deutscher Saatveredlung: 450 Mitarbeiter verlangen mehr!

Leutewitz, Deutschland - Die Beschäftigten der Deutschen Saatveredlung AG (DSV) haben erneut die Arbeit niedergelegt. An mehreren Standorten, darunter der Hauptsitz in Lippstadt sowie in Leutewitz, Käbschütztal, Bückwitz, Asendorf und Thüle, finden heutige Warnstreiks statt. Diese Aktionen, organisiert von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), sind ein Zeichen für den Unmut der Arbeitnehmer über die aktuellen Bedingungen. Die DSV-Beschäftigten fordern nicht nur eine monatliche Gehaltserhöhung von 350 Euro, sondern auch drei zusätzliche Urlaubstage für Gewerkschaftsmitglieder sowie die Festschreibung der betrieblichen Leistungen. Die Sachsen berichtet, dass die Unternehmensführung auf diese Forderungen nicht eingegangen ist und sogar nach einem vorherigen Warnstreik individuelle Schreiben versandt hat, die das Streikrecht in Frage stellen.

Hintergrund der Streikbewegung sind die kontinuierlichen Kämpfe der DSV-Mitglieder seit März 2023, die einschließlich einer Demonstration in Lippstadt stattfanden. Die Deutsche Saatveredlung AG, gegründet 1923 und mit rund 450 Beschäftigten in Deutschland (insgesamt etwa 780 inklusive ausländischen Standorten), zeigt sich gegenüber den Forderungen unbeeindruckt. Trotz eines Gewinns von 11,1 Millionen Euro vor Steuern und einem Umsatz von 265 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2023/2024 bleibt die DSV-Führung in ihrer Kommunikationspolitik stumm, was den Unmut der Mitarbeiter weiter anheizt.

Rechtliche Grundlagen und Streikberechtigung

Was sagt das Gesetz zu den Warnstreiks? Tatsächlich sind Streiks in Deutschland nicht nur ein legitimes Mittel, um Tarifverträge zu erkämpfen, sie sind im Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3) verankert und schützen die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer. Laut DGB Rechtsschutz ist es rechtlich zulässig, an Warnstreiks teilzunehmen, auch wenn keine endgültigen Verhandlungen oder Urabstimmungen zuvor stattgefunden haben. Diese Streiks zeigen die Bereitschaft der Beschäftigten, Druck auf ihre Arbeitgeber auszuüben.

Für die Streikenden gilt, dass sie während des Streiks von arbeitsvertraglichen Pflichten befreit sind. Arbeitgeber dürfen keine Stunden vom Arbeitszeitkonto abziehen, und auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern in bestreikten Betrieben ist nicht zulässig. Unterstützung bekommen die Mitarbeiter in ihrer Rechtmäßigkeit durch die DGB-Rechtsschutz, die klarstellt, dass Beschäftigte nicht wegen ihrer Teilnahme an Streiks gekündigt oder abgemahnt werden dürfen.

Folgen für die Arbeitgeber

Streiks bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitgeber. Wie die Kanzlei Herfurtner ausführlich erläutert, haben Arbeitgeber meist mit Produktionsausfällen und einem potenziellen Vertrauensverlust gegenüber ihren Kunden und Partnern zu kämpfen. Es gilt, sich frühzeitig auf solche Situationen vorzubereiten und Notfallpläne zu entwickeln. Die DSV könnte zukünftig gezwungen sein, ihre Verhandlungsstrategien anzupassen, um sich nicht weiteren Streikmaßnahmen ausgesetzt zu sehen.

Die DSV hat also einen steinigen Weg vor sich. Während die Arbeitnehmer für ihre Forderungen auf die Straße gehen, zeigt sich die Unternehmensführung bisher wenig entgegenkommend. Die laufenden Warnstreiks könnten, wenn sie in hoher Teilnehmerzahl stattfinden, entscheidenden Druck auf die DSV ausüben. In dieser angespannten Situation bleibt zu hoffen, dass ein konstruktiver Dialog zwischen den Parteien entsteht, um eine nachhaltige Lösung zu finden.

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OrtLeutewitz, Deutschland
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