Steuervorteile für Ehrenamtliche: Aras will Engagement fördern!

Muhterem Aras fordert steuerliche Vorteile für Ehrenamtliche in BW. Ziel: Engagement attraktiver gestalten. Neuer Vorschlag für Pauschalen!
Muhterem Aras fordert steuerliche Vorteile für Ehrenamtliche in BW. Ziel: Engagement attraktiver gestalten. Neuer Vorschlag für Pauschalen! (Symbolbild/NAG)

Ludwigsburg, Deutschland - Am 6. Juni 2025 hat Muhterem Aras, die Landtagspräsidentin von Baden-Württemberg, neue Steuervorteile für Ehrenamtliche gefordert. Ihr Anliegen zielt darauf ab, die Arbeit in Vereinen sowie bei der freiwilligen Feuerwehr attraktiver zu gestalten. In ihrem Vorschlag schlägt Aras vor, dass Ehrenamtliche jährlich zwischen 3.000 und 4.000 Euro von ihrem Bruttoeinkommen steuerlich absetzen können. Diese Initiative kam als Reaktion auf einen Anstoß von Thomas Seyfang, einem Rentner aus Ludwigsburg, der sich intensiv in verschiedenen Vereinen engagiert. Die Präsidentin betont die systemrelevante Rolle des Ehrenamtes sowie der Vereine in der Gesellschaft und für die Demokratie.

Aktuell gibt es bereits eine steuerfreie Aufwandspauschale, die für Ehrenamtliche bis zu 840 Euro pro Jahr beträgt. Diese soll jedoch auf 960 Euro erhöht werden. Darüber hinaus wird die Übungsleiterpauschale, die derzeit bis zu 3.000 Euro beträgt, auf 3.300 Euro angehoben. Laut dem Statistischen Landesamt engagieren sich in Baden-Württemberg fast 3,8 Millionen Personen, was 38% der Bevölkerung entspricht. Dieter Baumann, ein ehemaliger Olympiasieger, hat zudem mehr Investitionen in Sportstätten gefordert und hofft, dass die Bundesregierung Gelder aus dem 500 Milliarden Euro Sondervermögen bereitstellt.

Steuervorteile und Aufwandsentschädigungen

In Deutschland sind rund 28,8 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig, was etwa 40% der Bevölkerung entspricht. Die Ehrenamtspauschale, die als steuer- und sozialabgabenfrei gilt, ermöglicht eine Aufwandsentschädigung von bis zu 840 Euro pro Jahr. Einnahmen, die diese Summe überschreiten, müssen versteuert werden. Diese Pauschale ist personenbezogen und nicht übertragbar, zudem wird der Ehrenamtsfreibetrag einmal jährlich gewährt, unabhängig von der ehrenamtlichen Tätigkeit. Anspruch auf diese Pauschale haben Personen, die in einem gemeinnützigen Verein oder einer kirchlichen Einrichtung tätig sind.

Die Tätigkeit muss ideell und nebenberuflich sein, wobei sie nicht mehr als ein Drittel der Zeit des Hauptberufs in Anspruch nehmen darf. Darüber hinaus gilt, dass die Pauschale nicht für Tätigkeiten verwendet werden kann, die wirtschaftlichen Nutzen bringen oder kommerziellen Zwecken dienen. Beispiele für nicht förderfähige Tätigkeiten sind unter anderem Amateursportler:innen oder Verkäufer:innen bei Vereinsfesten.

Steuererklärung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche müssen ihre Einnahmen auch dann in der Steuererklärung angeben, wenn sie steuerfrei sind. Arbeitnehmer:innen tragen die Aufwandsentschädigung in Anlage N ein, Selbstständige in Anlage S. Zudem können Werbungskosten, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, nur unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Aufwandsspende, bei der auf eine Aufwandsentschädigung verzichtet wird und eine Spendenquittung ausgestellt wird.

Zusätzlich ist es möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Minijob oder als Arbeitnehmer:in zu kombinieren, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Aktuell beträgt der steuerfreie Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht gewinnorientiert und werden nicht als selbstständige Tätigkeit eingestuft.

Die verstärkten Anstrengungen um die Steuererleichterungen für Ehrenamtliche sind ein klarer Schritt in die richtige Richtung, um die wertvolle Arbeit von Millionen von Menschen zu würdigen und zu fördern. Wie erfolgreich diese Vorschläge in die Tat umgesetzt werden können, bleibt jedoch abzuwarten.

SWR | Accountable

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Ort Ludwigsburg, Deutschland
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