Mordfall Bad Blankenburg: Revision nach verhängten Haftstrafen!

Beide Angeklagten im Mordfall Bad Blankenburg haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gera eingelegt.
Beide Angeklagten im Mordfall Bad Blankenburg haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gera eingelegt. (Symbolbild/NAG)

Mordfall Bad Blankenburg: Revision nach verhängten Haftstrafen!

Bad Blankenburg, Deutschland - Im Fall um den tragischen Tod eines kleinen Mädchens aus Bad Blankenburg, der die Region erschütterte, haben die beiden Angeklagten, die Mutter und ihr früherer Lebensgefährte, Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gera eingelegt. Wie MDR berichtet, sind sie mit dem Urteil nicht einverstanden, das im Juni 2025 gefällt wurde. Die Mutter wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, während der Stiefvater eine lebenslange Freiheitsstrafe erhielt, da bei ihm eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Dies bedeutet, dass er nach 15 Jahren nicht vorzeitig entlassen werden kann.

Der Tod des Mädchens, das Ende 2020 verstorben ist, war das Ergebnis schwerer Misshandlungen und unzureichender medizinischer Versorgung. Die Eltern hatten aus Angst vor dem Jugendamt keinen Arzt aufgesucht, was möglicherweise zu den verheerenden Folgen führte. Die Leiche des Mädchens wurde erst Anfang 2023 entdeckt – mehr als zwei Jahre nach ihrem Tod unter einer Terrasse verborgen. Die Lebensumstände, unter denen das Mädchen lebte, waren katastrophal: es gab keine Heizung, kein warmes Wasser und kaum soziale Kontakte zu anderen Kindern.

Misshandlung und Vernachlässigung

Zeugenaussagen im Prozess offenbarten ein Bild von Misshandlungen und fragwürdigen Erziehungsmethoden. Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Fall als Indizienprozess, in dem nicht von einem Augenblicksversagen, sondern von einer langfristigen Katastrophe zu sprechen sei. Über die genauen Umstände, die zu dem Tod führten, konnte im Prozess jedoch keine klare Aussage getroffen werden.

Die psychologischen Probleme, der Drogenkonsum und die Persönlichkeitsdefizite der Angeklagten wurden ebenfalls thematisiert. Der Richter stellte fest, dass beide Angeklagten bereitwillig hilfsbereite Angebote ablehnten und keine Verantwortung für das, was geschehen war, reflektieren konnten. Dies führte zudem dazu, dass die Mutter nach dem Tod noch Kindergeld bezog und dafür zur Rückzahlung von knapp 3.000 Euro verurteilt wurde. Das Urteil basiert zum Großteil auf dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung einen Freispruch forderte. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ein dunkles Kapitel in der Kindermisshandlung

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein immer noch dringendes Problem: Kindesmisshandlung. Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2024 wurden in Deutschland 3.609 Fälle von Kindesmisshandlung verzeichnet, wobei die Dunkelziffer als hoch eingeschätzt wird. Viele Misshandlungen geschehen innerhalb der Familie und bleiben im Verborgenen. Experten weisen darauf hin, dass die Folgen von Gewalt in der Kindheit gravierend sein können, mit lebenslangen Auswirkungen auf die Opfer.

Die Tragödie um das kleine Mädchen fordert uns auf, genauer hinzusehen und Präventionsmaßnahmen zu stärken. Es ist wichtig, dass Misshandlungen erkannt und schnellstmöglich gemeldet werden, um Kindern Schutz zu bieten und ihnen eine faire Chance in der Gesellschaft zu geben. Auch wenn die Angeklagten in diesem Fall vor Gericht stehen, bleibt die Sorge um viele andere Kinder, die ähnliche Schicksale erleiden. Ein gutes Händchen für die Prävention ist unerlässlich.

Die Revision wird jetzt beim Bundesgerichtshof geprüft, der mögliche Rechtsfehler in der Urteilsfindung betrachten wird. Falls das Urteil aufgehoben wird, könnte es zu einem neuen Prozess kommen, um den tragischen Fall noch einmal aufzurollen.

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OrtBad Blankenburg, Deutschland
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