Alkoholfahrt in Suhl: 0,79 Promille im Blut – Führerschein in Gefahr!

Alkoholfahrt in Suhl: 0,79 Promille im Blut – Führerschein in Gefahr!

Suhl, Deutschland - In Suhl hat die Polizei in der Nacht zum Montag einen Autofahrer gestoppt, der offenbar etwas zu tief in die Tasse geschaut hatte. Der Atemalkoholtest ergab beeindruckende 0,89 Promille, doch im gerichtsverwertbaren Test wurde ein etwas geringerer Wert von 0,79 Promille festgestellt. Diese Abweichung zwischen den beiden Messungen bleibt für den Fahrer folgenlos, doch die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, und ihm droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, wie inSuedthueringen berichtet.

Alkohol am Steuer ist ein heikles Thema und kann schnell teuer werden. In Deutschland gelten strenge Promille-Grenzen für Autofahrer. So gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie für Personen in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Aber auch für andere Fahrer ist Vorsicht geboten: Ab 0,3 Promille können erste Konsequenzen drohen, während bei einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft wird, wie der ADAC beschreibt (ADAC).

Promille-Grenzen im Überblick

Die strikten Regeln für das Fahren unter Alkoholeinfluss in Deutschland sind nicht zu unterschätzen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Promille-Grenzen zusammengetragen:

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit.
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit, erste Konsequenzen möglich.
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis zu 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
  • 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
  • 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.

Wie meine-auto.info anmerkt, gibt es auch für Radfahrer Vorschriften: Ab einem Wert von 0,5 Promille gilt bereits eine Ordnungswidrigkeit. Und wer denkt, dass ein alkoholisierter Ausflug auf dem Drahtesel unproblematisch ist, irrt. Ab 1,7 Promille wird der Radfahrer als absolut fahruntüchtig eingestuft.

Die Konsequenzen verschärfen sich bei wiederholten Verstößen. In solchen Fällen drohen nicht nur höhere Bußgelder, sondern auch Fahrverbote und eine mögliche Freiheitsstrafe. Ein Blick auf die eigene Promillezahl sollte also nicht nur für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch für den eigenen Führerschein kritisch sein.

Details
OrtSuhl, Deutschland
Quellen

Kommentare (0)