Mütterrente 2025: So sichern Sie sich die neuen Rentenpunkte!

Eltern können ab Juli 2025 drei Rentenpunkte für die Mütterrente beantragen. Wichtig: Antragstellung notwendig!
Eltern können ab Juli 2025 drei Rentenpunkte für die Mütterrente beantragen. Wichtig: Antragstellung notwendig! (Symbolbild/NAG)

Mütterrente 2025: So sichern Sie sich die neuen Rentenpunkte!

Deutschland - Die Mütterrente, ein wichtiges Standbein der gesetzlichen Rentenversicherung, wird ab dem 1. Juli 2025 erheblich reformiert. Ab diesem Datum soll die Anrechnung von Rentenpunkten für Eltern von Kindern unabhängig vom Geburtsjahr auf drei Rentenpunkte pro Kind angeglichen werden. Derzeit erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern lediglich 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Diese Reform hat das Ziel, die Rentenansprüche für Eltern insgesamt zu erhöhen und die Erziehungszeiten besser anzuerkennen. Dies berichtet HNA.

Es ist wichtig zu wissen, dass Eltern einen Antrag stellen müssen, um von dieser Regelung zu profitieren. Eine automatische Anrechnung erfolgt nicht. Der Antrag kann online über das Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Experten empfehlen, den Antrag einzureichen, wenn das jüngste Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Zudem kann der Antrag bis zum Renteneintritt gestellt werden. Vor der Antragstellung sollten Eltern sicherstellen, dass alle Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf erfasst sind. Notwendige Unterlagen umfassen die persönliche Versicherungsnummer, Geburtsnachweise der Kinder und Informationen zur Kindererziehung.

Details zur Kindererziehungszeit

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgt für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 30 Monate. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Anrechnung maximal 36 Monate. Unabhängig vom Geburtsjahr können maximal zehn Jahre Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung klarstellt hier. Interessanterweise können auch andere Bezugspersonen wie Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern Kindererziehungszeiten erhalten, sofern das Kind dauerhaft bei ihnen lebt.

Bei der Berechnung der Rentenansprüche aus Kindererziehung wird berücksichtigt, dass nur ein Elternteil zeitgleich von der Erziehung profitieren kann. In der Regel wird diese Zeit demjenigen Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzieht. Eine Änderung dieser Zuordnung kann nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückblickend erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen der Mütterrente

Besonders hervorzuheben ist, dass ab Juli 2025 ein Rentenpunkt einem Wert von 40,79 Euro entsprechen wird. Dies bedeutet eine monatliche Rentenerhöhung von etwa 20,40 Euro pro Kind, was für viele Eltern einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen kann. Die Reform der Mütterrente wird nicht nur als Anerkennung der Erziehungsleistungen gewertet, sondern ist auch Teil laufender politischer Diskussionen. Insbesondere CDU/CSU und SPD haben ähnliche Initiativen angestoßen, um die Mütterrente weiter auszubauen wie hier zu erfahren ist.

Die Einführung der Mütterrente begann mit der ersten Reform am 1. Juli 2014, gefolgt von weiteren Verbesserungen durch die Mütterrente II am 1. Januar 2019. Trotz der Fortschritte gibt es bereits Diskussionen über eine mögliche Mütterrente III, die jedoch bislang noch nicht konkretisiert wurden.

Details
OrtDeutschland
Quellen