Neue Förderung für Hebammen: Unterstützung für Brandenburgs Geburtshilfe!

Neue Förderung für Hebammen: Unterstützung für Brandenburgs Geburtshilfe!

Brandenburg, Deutschland - Am 10. Juli 2025 hat das Gesundheitsministerium Brandenburg eine neu überarbeitete Hebammenförderrichtlinie vorgestellt. Diese richtete sich mit viel Empathie auf die Bedürfnisse von Hebammen, um deren Einstieg in die Freiberuflichkeit zu unterstützen und die Geburtshilfe im Land dauerhaft zu sichern. Die Richtlinie trat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und bleibt bis Ende 2026 gültig. Mit einem jährlichen Förderbudget von 250.000 Euro sollen gezielt robuste Impulse gesetzt werden.

Hebammen, die ihren Beruf in Brandenburg ausüben oder hier eine Ausbildung begleiten, können ab sofort Förderanträge stellen. Diese Förderung gilt für verschiedene Aspekte, wie etwa die Begleitung von Auszubildenden, die Gründung eigener Praxen oder Geburtshäuser, sowie den Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Der Bedarf ist spürbar, denn die Zahl der angestellt tätigen Hebammen ist in den letzten 13 Jahren um über 40% auf 249 gestiegen, während die freiberuflich tätigen Hebammen sich von etwa 400 im Jahr 2010 auf rund 520 im Jahr 2023 erhöht haben. Ingesamt sind derzeit etwa 625 Hebammen in Brandenburg aktiv, was eine vielversprechende Entwicklung für die Geburtshilfe darstellt. Cityreport informiert, dass diese positiven Zahlen ein Zeichen für den wachsenden Bedarf an qualitativ hochwertiger geburtshilflicher Betreuung sind.

Unterstützungsangebote im Detail

Die neue Förderrichtlinie sieht vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vor. So können Hebammen, die eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen, mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Für die Gründung einer eigenen Praxis ohne Geburtshilfe gibt es bis zu 7.500 Euro. Zudem beteiligt sich der Staat auch an Fortbildungsmaßnahmen: Bis zu 80% der Kosten für Fortbildungsangebote zur Qualitätssicherung oder zum Wiedereinstieg können erstattet werden. Es gilt zu beachten, dass die Anträge bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden müssen. Dies gibt Hebammen die Chance, sich nachhaltig in ihrer beruflichen Laufbahn zu entwickeln. Hebammen Brandenburg hebt hervor, dass dies sowohl für alte Hasen als auch für Neulinge von großer Relevanz ist.

Besonders wertvoll ist die Externatsförderung, die eine Pauschale von 20 Euro pro Tag und maximal 1.200 Euro für ein zwölfwöchiges Externat umfasst. Dies ermöglicht es Hebammen, die in Schulen außerhalb Brandenburgs ausgebildet werden, ihre Kenntnisse praxisnah zu vertiefen. Eine klare Möglichkeit, die Ausbildung direkt in die Praxis bringen zu können. Dies ist für viele von ihnen ein entscheidender Schritt, um sich bundesweit etablieren zu können.LASV betont, dass diese Maßnahmen nicht nur finanziellen, sondern auch emotionalen Rückhalt bieten.

Aktuelle Herausforderungen und Ausblick

Obwohl die Zahlen der Hebammen in Brandenburg ansteigend sind, stehen sie auch vor Herausforderungen. Die Geburtenzahlen zeigen einen Rückgang, von 19.029 Geburten im Jahr 2021 auf nur 15.885 im Jahr 2023. Um diese Trends umzukehren, ist es umso wichtiger, dass die Hebammen sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können und den nötigen Beistand erfahren. Die Teilnahme an zahlreichen Dienstleistungen, die über die Geburtshilfe hinausgehen, wie etwa in der Schwangerenvorsorge oder der Wochenbettbetreuung, zeigt, dass die Hebammen viel mehr sind als nur Geburtshelferinnen und die umfassende medizinische und soziale Unterstützung für Frauen in dieser besonderen Lebensphase leisten.

Die neu implementierte Richtlinie ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer verbesserten Unterstützung und Qualifizierung von Hebammen in Brandenburg. Diese soll nicht nur die berufliche Existenz sichern, sondern auch langfristig die Qualität der Geburtshilfe im Land gewährleisten. Die kommenden Jahre werden zeigen, welche Früchte diese Maßnahmen tragen werden.

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OrtBrandenburg, Deutschland
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