Betrunkener Fahrer rammt Baum: 69-Jähriger mit 1,2 Promille unterwegs!

Ein 69-jähriger Fahrer verursacht in Potsdam mit 1,2 Promille einen Unfall. Keine Verletzten, aber erheblicher Sachschaden.
Ein 69-jähriger Fahrer verursacht in Potsdam mit 1,2 Promille einen Unfall. Keine Verletzten, aber erheblicher Sachschaden. (Symbolbild/NAG)

Betrunkener Fahrer rammt Baum: 69-Jähriger mit 1,2 Promille unterwegs!

Fahrland, Deutschland - In Fahrland kam es am Dienstagnachmittag zu einem bemerkenswerten Vorfall, als ein 69-jähriger Mann mit 1,2 Promille Alkohol im Blut einen Autounfall verursachte. Laut Tagesspiegel fuhr er in einem Wohngebiet gegen einen Grundstückszaun sowie einen Baum am Straßenrand. Glücklicherweise blieb der Fahrer bei dem Unfall unverletzt.

Die Polizei wurde schnell auf den Unfall aufmerksam und bemerkte sofort, dass der Mann Alkoholgeruch in seiner Atemluft hatte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte ihre Vermutungen mit einem Wert von 1,2 Promille. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die in Deutschland geltenden Promillegrenzen, die aufzeigen, dass ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, die strafbar ist. Genauere Informationen zu den Promillegrenzen findet man auf der Seite des ADAC.

Ein hoher Preis für Alkohol am Steuer

Dem 69-Jährigen drohen nun ernsthafte Konsequenzen. Laut den Vorgaben, die auch auf meine-auto.info zu finden sind, hat er jetzt nicht nur mit dem Verlust seines Führerscheins zu rechnen, sondern auch mit einem möglichen Bußgeld, Punkten in Flensburg und der Pflicht, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen. Die Höhe des Schadens, den er bei dem Unfall verursacht hat, beläuft sich auf etwa 5000 Euro.

Interessant ist auch die Tatsache, dass alkoholbedingte Unfälle oft weitreichende finanzielle Auswirkungen haben. Versicherungen zahlen zwar für den Schaden des Unfallgegners, können jedoch möglicherweise bis zu 5000 Euro von dem Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn Alkohol im Spiel war. Das zeigt, wie riskant es ist, mit einem entsprechenden Promillewert am Steuer zu sitzen.

Das sollte man wissen

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit.
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis zu 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
  • ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
  • ab 1,6 Promille: MPU zwingend erforderlich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur gefährlich, sondern auch teuer sein kann. Der Vorfall in Fahrland dient als weiterer eindringlicher Appell, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen und in jedem Fall das Fahren zu vermeiden, wenn man Alkohol konsumiert hat.

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OrtFahrland, Deutschland
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