Gewerbeamt warnt: Vorsicht vor illegalen Goldankäufen in Potsdam!
Das Gewerbeamt Potsdam warnt vor illegalen Goldankaufsaktionen und empfiehlt, nur an seriöse Fachbetriebe zu verkaufen.

Gewerbeamt warnt: Vorsicht vor illegalen Goldankäufen in Potsdam!
In Köln hat das Gewerbeamt aktuell seine Bürger:innen vor illegalen Goldankaufsaktionen gewarnt. Dabei handelt es sich häufig um kurzfristig beworbene Veranstaltungen, bei denen Gold, Schmuck oder andere Wertgegenstände angeboten werden. Die Stadtverwaltung rät dringend davon ab, solche Angebote anzunehmen und empfiehlt stattdessen, den Verkauf nur an bekannte, ortsfeste Fachbetriebe zu richten. Meetingpoint Potsdam berichtet, dass solche Aktionen oft in Hotels oder ähnlichen Veranstaltungsräumen stattfinden, ohne dass eine feststehende Geschäftsniederlassung existiert.
Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass der Ankauf von Edelmetallen im Reisegewerbe gesetzlich verboten ist, wie in den §§ 55 und 56 der Gewerbeordnung festgelegt. Das Gewerbeamt hat die Bürger:innen auf die häufigen Anzeichen solcher unseriösen Angebote hingewiesen: Werbeaktionen, die nur für 2-3 Tage angekündigt werden oder solche, die mit „Sofort Bargeld“ werben und durch Angebote wie kostenlose Getränke auflockern, sind ein klarer Hinweis auf Grimassen des Rechts.
Warnsignale erkennen
Die Stadtsanierungsbehörde hat spezifische Tipps zur Erkennung problematischer Aktionen herausgegeben. Dazu gehört, dass Kunden immer darauf achten sollten, dass die Geschäftseinrichtung nicht nur temporär in fremden Räumlichkeiten organisiert ist. Ein Händler, der für seine Goldankaufsaktionen angemietete Geschäftsräume nutzt, hat in der Vergangenheit ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen. Das Gewerbeamt ordnete die sofortige Einstellung solcher Aktivitäten an, was zu einem Rechtsstreit führte. Weka dokumentiert, dass das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigen konnte, dass solche temporären Anbieter des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe zu ordnen sind.
Die rechtlichen Grundlagen sind dabei klar: Um die Verbraucher zu schützen, ist dieses Verbot notwendig. Das OVG stellte fest, dass ein Anbieter von Gold ankaufenden Aktionen nicht im Reisegewerbe operieren darf, wenn die Kunden ohne vorherige Bestellung in die Geschäftsräume kommen. Das Verbot gilt in ähnlicher Form auch für andere nationale Anbieter, wie MTR Legal anmerkt.
Verantwortung der Bürger:innen
Bürger:innen werden gebeten, besonders aufmerksam zu sein und verdächtige Ankündigungen oder laufende Aktionen direkt an die zuständigen Behörden zu melden. Das Gewerbeamt ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse gewerbeangelegenheiten@rathaus.potsdam.de sowie telefonisch unter 0331 289-1696. Sollten Sie auf ein verdächtiges Angebot stoßen, ist es wichtig, alle relevanten Informationen wie Ort, Uhrzeit und gegebenenfalls Fotos der Werbung weiterzugeben.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist klar: Verbraucher sollen vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt werden und eine informierte Entscheidung treffen können, wenn es um den Verkauf ihrer Wertgegenstände geht. Die Stadt Köln setzt sich aktiv dafür ein, ihre Bürger:innen vor möglichen Betrugsfällen zu schützen.