Ausbildungsstart 2025: Viele Plätze in MV bleiben unbesetzt!
Am 1. September 2025 beginnt das Ausbildungsjahr in Mecklenburg-Vorpommern, doch viele Lehrstellen bleiben unbesetzt.

Ausbildungsstart 2025: Viele Plätze in MV bleiben unbesetzt!
Heute, am 1. September 2025, beginnt für tausende Lehrlinge in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Ausbildungsjahr. Die Zahl der unbesetzten Lehrstellen ist jedoch alarmierend. Insbesondere im Einzelhandel sowie im Hotel- und Gastgewerbe herrscht ein akuter Mangel, wo über 400 Lehrstellen unbesetzt bleiben. Diese Diskrepanz steht im Kontrast zur hohen Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in technischen Berufen wie Kfz, Metall- und Elektrotechnik sowie im Verkehr- und Transportgewerbe. Viele Schulabgänger ziehen dabei eine berufliche Tätigkeit der klassischen Ausbildung vor, wie eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung zeigt, die bereits jeden fünften Schüler betrifft. NDR berichtet, dass Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz die gestiegenen Gehälter, die einige Unternehmen mittlerweile für Auszubildende bieten, als einen der Gründe für diesen Trend sieht.
Im Handwerk hingegen gibt es Lichtblicke: 1.790 junge Menschen haben einen Lehrvertrag unterzeichnet – 133 mehr als im Vorjahr. Trotzdem bleiben rund 620 Ausbildungsplätze im Handwerk unbesetzt. Besonders gefragt sind Berufe wie der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Um den aktuellen Ausbildungsmarkt zu fördern, wurde unter anderem die Praktikumsprämie eingeführt, die bereits einen positiven Effekt zeigt. Fast jeder fünfte Praktikant fand einen Ausbildungsvertrag. Diese Initiative wird nun für weitere zwei Jahre von der Landesregierung unterstützt, um die Zahl der Ausbildungsinteressierten weiter zu steigern.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Ein weiterer Aspekt, der die Ausbildungslandschaft beeinflusst, ist die aktuelle Mindestausbildungsvergütung, die für das Jahr 2025 festgelegt wurde. Laut Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro, im zweiten 805 Euro, im dritten 921 Euro und im vierten 955 Euro. Ausbildungsbetriebe, die tarifgebunden sind, sind verpflichtet, mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen, wodurch die Realität in vielen Fällen deutlich über diesen Sätzen liegen kann. Interessanterweise zeigt eine Analyse, dass nur 3-4% der Ausbildungsverträge die Mindestausbildungsvergütung vereinbaren, wobei der Anteil in einigen Branchen höher ausfällt.
- 1. Ausbildungsjahr: 682 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 805 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 921 Euro
- 4. Ausbildungsjahr: 955 Euro
Darüber hinaus gilt es, die Regelungen rund um Praktika zu beachten. Für Praktikanten ab 18 Jahren kann ein Anspruch auf den Mindestlohn bestehen, besonders wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Im Gegensatz dazu gilt für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss kein Anspruch auf Mindestlohn. Details sind auf der Webseite des BMAS zu finden.
Ein Blick in die Zukunft
Die Vorstellung, dass Schulabgänger vermehrt eine Beschäftigung einer Ausbildung vorziehen, könnte den Ausbildungsmarkt stark verändern. So wird eine Einführung eines Praxislerntages zum neuen Schuljahr die Berufswahlorientierung der Schüler verbessern.Während die Bemühungen der Landesregierung um moderne Ausbildungs Methoden und Anreize fortgesetzt werden, bleibt die Unsicherheit, ob dies ausreichen wird, um die unbesetzten Ausbildungsplätze endlich zu füllen. Geschäftsführer und Ausbilder sind gefordert, mit attraktiven Angeboten und gezielten Förderungen junge Leute für die wichtigen Berufe zu begeistern.