Sex im Fotobox: Rustikale Romantik am Rostocker Hauptbahnhof!

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Am 27.10.2025 erregte ein alkoholisiertes Paar Aufsehen am Rostocker Hauptbahnhof, als es im Fotobox sexuellen Handlungen nachging. Die Bundespolizei untersuchte die Situation nach dem Auffinden einer herrenlosen Handtasche und stellte fest, dass ein Unbekannter die Tasche entwendet hatte. Das Paar muss sich nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.

Am 27.10.2025 erregte ein alkoholisiertes Paar Aufsehen am Rostocker Hauptbahnhof, als es im Fotobox sexuellen Handlungen nachging. Die Bundespolizei untersuchte die Situation nach dem Auffinden einer herrenlosen Handtasche und stellte fest, dass ein Unbekannter die Tasche entwendet hatte. Das Paar muss sich nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.
Am 27.10.2025 erregte ein alkoholisiertes Paar Aufsehen am Rostocker Hauptbahnhof, als es im Fotobox sexuellen Handlungen nachging. Die Bundespolizei untersuchte die Situation nach dem Auffinden einer herrenlosen Handtasche und stellte fest, dass ein Unbekannter die Tasche entwendet hatte. Das Paar muss sich nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.

Sex im Fotobox: Rustikale Romantik am Rostocker Hauptbahnhof!

Ein ungewöhnlicher Vorfall sorgte am Rostocker Hauptbahnhof für Aufsehen: Ein alcoholisiertes Paar wurde dabei beobachtet, wie es in einem Fotoautomaten „erkennbar sexuelle Handlungen“ vornahm. Dies geschah in einer Situation, die für viele Reisende nicht zu übersehen war. Laut ndr.de entdeckte die Bundespolizei die Szene, nachdem sie eine herrenlose Handtasche in der Fotobox bemerkt hatte. Um die Tasche einer Person zuzuordnen, schauten die Beamten in die Überwachungsaufzeichnungen.

Das alkoholisierte Paar, bestehend aus einem 47-jährigen Mann und einer 45-jährigen Frau, hinterließ nach dem Vorfall nicht nur die Handtasche, sondern sah sich nun auch mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Beide müssen sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie grob anstößigem Verhalten verantworten. Diese Art der Handlung fällt unter § 183a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit, die für Unbeteiligte sichtbar sind und ein Ärgernis darstellen, unter Strafe stellt.

Erregung öffentlichen Ärgernisses – Ein rechtliches Risiko

Das Gesetz bestraft solche Handlungen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Einreisende und andere Passanten waren möglicherweise entsetzt über das, was sie beobachteten. Für das Paar könnte dies verheerende Folgen haben, da die Strafen auch Auswirkungen auf ihr Führungszeugnis und ihre berufliche Zukunft haben könnten. Die BBR Kanzlei erklärt, dass bei Ersttätern häufig Geldstrafen verhängt werden, sofern keine schwerwiegenden Vorstrafen vorliegen.

Für Betroffene ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Vorgehen wie das sofortige Beenden der Handlung und das Verlassen der Situation ohne Aussagen könnten helfen, rechtliche Konsequenzen abzumildern. Ein Anwalt könnte analysieren, ob die Handlung tatsächlich als öffentliches Ärgernis eingestuft werden kann und gegebenenfalls eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Was bedeutet das für die Öffentlichkeit?

Die Erregung öffentlichen Ärgernisses betrifft nicht nur Täter wie in diesem Fall, sondern auch die gesunde Öffentlichkeit und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Der Paragraph § 183a stgb regelt, dass die Handlung absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen muss, wobei auch die Zuschauer in Betracht gezogen werden. In dieser Situation könnte das Paar nicht nur in rechtliche Schwierigkeiten geraten, sondern auch soziale Stigmatisierung erfahren, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das geschützte Rechtsgut – die sexuelle Selbstbestimmung – steht dabei auf dem Spiel, wie fachanwalt.de erläutert.

Die Ermittlungen sind in solchen Fällen oft komplex, da die Definition von „Öffentlichkeit“ im Gesetz nicht klar umrissen ist. Fest steht jedoch, dass die Anteilnahme oder das Unbehagen Dritter entscheidend für die rechtliche Bewertung sein können.

Einziger Lichtblick in dieser unangenehmen Situation: Die Tat ist als Offizialdelikt bekannt, was bedeutet, dass sie auch ohne Anzeige durch Dritte von den Behörden verfolgt wird. Damit müssen die Beteiligten sich einem Verfahren stellen, dessen Ausgang viele Lebensbereiche betreffen könnte. Das geschilderte Beispiel aus Rostock zeigt, wie schnell das Private zum Öffentlichen werden kann und welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann.