Mysterium im Wald: Sechs Katzen tot gefunden – Polizei sucht Zeugen!

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Sechs tote Katzen wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen entdeckt. Polizei und Tierschutzorganisationen ermitteln. Hinweise erbeten.

Sechs tote Katzen wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen entdeckt. Polizei und Tierschutzorganisationen ermitteln. Hinweise erbeten.
Sechs tote Katzen wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen entdeckt. Polizei und Tierschutzorganisationen ermitteln. Hinweise erbeten.

Mysterium im Wald: Sechs Katzen tot gefunden – Polizei sucht Zeugen!

Bei einem schockierenden Vorfall im Schuenhagener Forst nahe Velgast wurden am 10. August 2025 mehrere Katzenkadaver entdeckt. Eine 32-jährige Frau, die bei einem Spaziergang im Wald war, stieß auf die Überreste von zwei ausgewachsenen Katzen und vier Kitten. Die Kadaver lagen nur wenige Meter von einer Landstraße entfernt, was die Polizei zu der Annahme führt, dass hier eine Straftat vorliegt, denn ein natürlicher Tod der Tiere wird ausgeschlossen. Das berichtet deine-tierwelt.de.

Das Veterinäramt des Landkreises Vorpommern-Rügen übernahm die Bergung und sicherte die Kadaver zur weiteren Untersuchung. Die Kriminalpolizei hat mittlerweile Ermittlungen eingeleitet, die sich wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes richten. Dieses Gesetz verbietet das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund und bestraft auch das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden.

Aufruf zur Mithilfe

Die Polizei bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen werden aufgefordert, sich bei der Polizei in Barth unter der Telefonnummer 038231 6720, über die Onlinewache oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Die Ermittler prüfen zudem, ob die Katzen möglicherweise einem gemeinsamen Halter gehörten. In diesem Zusammenhang stellt die Tierrechtsorganisation „Peta“ eine Belohnung von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Verurteilung der Verantwortlichen führen.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Tierschutzgesetz für alle Tiere gilt, einschließlich Wirbeltieren wie Katzen oder Hunden. Gemäß § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund zuzufügen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Gesellschaftliche Verantwortung

Aktivisten und Tierschützer fordern eine stärkere Sensibilisierung für derartige Verstöße und warnen, dass Tiermisshandlungen oft auch ein Indiz für andere Gewaltakte sind. „Peta“ ermutigt Zeugen, bei Tiermisshandlungen nicht wegzusehen. Sie können sich auch anonym unter der Telefonnummer 0711-8605910 oder per E-Mail an „Peta“ wenden, um ihre Informationen zu teilen.

In der aktuellen Situation stehen wichtige Fragen im Raum: Woher stammen die Katzen? Gab es einen Halter? Derartige Vorfälle klopfen an das Gewissen der Gesellschaft und fordern jeden Einzelnen heraus, sich aktiv für den Tierschutz einzusetzen.