Vogelgrippe-Ausbruch in Sachsen-Anhalt: Sperrzone eingerichtet!

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Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde eine Sperrzone wegen Vogelgrippe eingerichtet. 40.000 Hennen gekeult, Stallpflicht erlassen.

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde eine Sperrzone wegen Vogelgrippe eingerichtet. 40.000 Hennen gekeult, Stallpflicht erlassen.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde eine Sperrzone wegen Vogelgrippe eingerichtet. 40.000 Hennen gekeult, Stallpflicht erlassen.

Vogelgrippe-Ausbruch in Sachsen-Anhalt: Sperrzone eingerichtet!

In Sachsen-Anhalt ist der Ausbruch der Vogelgrippe zu einem ernsthaften Thema geworden. Heute wurde die erste Sperrzone um einen betroffenen Betrieb im Landkreis Mansfeld-Südharz eingerichtet. Offizielle Stellen berichten, dass das Friedrich-Loeffler-Institut einen Vogelgrippefall in einem Betrieb bestätigt hat. Infolgedessen mussten 40.000 Legehennen des betroffenen Betriebs gekeult werden.

Die Sperrzone ist zweiteilig angelegt, mit einem Radius von drei Kilometer und einem weiteren von zehn Kilometern um das betroffene Areal. In diesen Zonen gelten strikte Regeln, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehört ein Verkaufsverbot für Geflügelfleisch und Eier aus den Orten Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla. Die Halter müssen zudem sicherstellen, dass ihre Tiere vor Wildvögeln geschützt sind und spezielle Hygienemaßnahmen ergreifen.

Gefahren und Maßnahmen

Die Vogelgrippe ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten schnell tödlich verlaufen. Bei der Entdeckung von toten oder erkrankten Vögeln sollten diese nicht angefasst, sondern umgehend den Behörden gemeldet werden. Vor wenigen Tagen wurden am Stausee Kelbra erste tote und erkrankte Tiere gefunden, was die Einrichtung der Sperrzone notwendig machte. Das Areal am Stausee ist inzwischen für die Öffentlichkeit gesperrt — weder betreten noch befahren ist erlaubt.

Diese laufenden Vorkehrungen werden durch die Erkenntnis gestützt, dass in acht weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten bereits bestätigte Fälle und Verdachtsfälle von Vogelgrippe aufgetreten sind. In diesen Regionen gilt ebenfalls eine Stallpflicht und weitere spezielle Maßnahmen zur Haltung von Gefügel.

Öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt

Um der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, sind im Landkreis derzeit alle Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen verboten. Die Behörden raten dringend dazu, die Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen und sich an die Regeln zu halten, um die Situation schnellstmöglich unter Kontrolle zu bringen.

Die Sicherheit von Mensch und Tier hat in solch kritischen Zeiten oberste Priorität, und gemeinsam kann diese Herausforderung vielleicht besser gemeistert werden.