Sachsen-Anhalt packt an: Neues Vergabegesetz für mehr Kommunen-Power!

Sachsen-Anhalt packt an: Neues Vergabegesetz für mehr Kommunen-Power!
Magdeburg, Deutschland - In den neuesten Entwicklungen in Sachsen-Anhalt steht eine bedeutende Änderung des Vergabegesetzes auf der Agenda. Am 13. Juni 2025 wurde der entsprechende Gesetzentwurf von der Koalition im Parlament in Magdeburg eingebracht. Ziel dieser Reform ist es, die Bürokratie abzubauen und den Kommunen die Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen zu erleichtern. Ulrich Thomas, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, betont, dass diese Gesetzesänderung eine entscheidende Stärkung für die Wirtschaft und die Kommunen darstellen wird, indem sie schnellere und unbürokratischere Prozesse ermöglicht. Dies ist besonders in Zeiten von wirtschaftlichen Herausforderungen ein wichtiges Signal für die Region, wie Zeit Online berichtet.
Bereits am 1. März 2023 trat in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Aufträgen und hat das öffentliche Auftragswesen maßgeblich verändert. Es führt unter anderem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ein, wobei die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) abgelöst wird. Die Novellierung birgt jedoch einige Herausforderungen, da das öffentliche Auftragswesen zunehmend komplexer und dynamischer wird. Das verantwortliche Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MWL) hat sich vorgenommen, praxisnahe und rechtssichere Anwendungshinweise, Formblätter und Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind auf der zentralen Vergabeplattform des Landes abrufbar, wie MWL Sachsen-Anhalt ausführlich darlegt.
Die Anforderungen im Vergaberecht
Das Vergaberecht verfolgt mehrere Ziele: Es soll eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln sicherstellen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb fördern. Grundsätze wie Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz stehen dabei im Vordergrund. Zudem spielen auch nachhaltige, umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien eine wichtige Rolle, um strategische politische Ziele zu erreichen. In Deutschland sind öffentliche Auftraggeber sowohl öffentliche Einrichtungen als auch bestimmte private Unternehmen, insbesondere in den Sektoren Verkehr, Trinkwasser und Energie. Laut BMWK müssen Aufträge im Oberschwellenbereich europaweit bekannt gemacht werden, wofür spezielle Verfahren und Vorschriften gelten.
Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden zwischen Vergaben, die oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten dabei spezifische Schwellenwerte: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten Bundesbehörden liegt der Wert bei 143.000 Euro, für andere Auftraggeber bei 221.000 Euro und im Bauwesen bei 5.538.000 Euro. Diese neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Effizienz und Effektivität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weiter zu erhöhen.
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird Sachsen-Anhalt nicht nur den aktuellen Anforderungen gerecht, sondern auch einen Schritt in Richtung einer modernen, anpassungsfähigen Wirtschaftsstruktur machen, die sowohl den Kommunen als auch der Wirtschaft zugutekommt. Hier bewegt sich also etwas, das für die Region von großer Bedeutung ist.
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Ort | Magdeburg, Deutschland |
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