125.000 Euro für Kinderfreizeiten: Sozialministerium reagiert!
125.000 Euro für Kinderfreizeiten: Sozialministerium reagiert!
Breitscheidstraße 40, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland - Das Thema Kinder- und Jugendfreizeiten ist in Sachsen-Anhalt gerade in aller Munde, und das nicht ohne Grund. Am 11. Juli 2025 wurde bekannt gegeben, dass das Sozialministerium in diesem Jahr insgesamt 125.000 Euro zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bereitstellt. Diese Mittel sind das Ergebnis eines erfolgreichen Bewilligungsverfahrens, das nun abgeschlossen ist. Laut ms.sachsen-anhalt.de haben alle neun Landkreise sowie kreisfreie Städte von dieser Förderung Gebrauch gemacht und ihre Bescheide bereits erhalten.
Doch was genau wird gefördert? Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, hauptsächlich aus Sachsen-Anhalt. Die Fördermittel stehen zum Beispiel für zusätzliche Fahrten, Ferienlager und andere Freizeitaktivitäten zur Verfügung, die alle darauf abzielen, die persönliche Entwicklung, Bildung und soziale Integration der jungen Leute zu fördern, wie die Website des Landkreises Wittenberg erläutert. Besonders wichtig ist die pädagogische Begleitung dieser Maßnahmen.
Wann und wie können die Gelder verwendet werden?
Das Schöne ist, dass die bewilligten Mittel nicht nur für die donnernden Sommerferien 2025 gedacht sind. Die Maßnahmen können bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 umgesetzt werden. Alle Anträge auf Förderung konnten bereits vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 28. Mai 2025 eingereicht werden. Innerhalb dieser Regelung haben auch Freie Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit, Gelder zu beantragen oder von Jugendämtern weitergereicht zu bekommen.
Die konkrete Fördersumme ist abhängig von der Art der Maßnahme. So erhalten beispielsweise Projekte mit Unterkunft und Verpflegung einen Festbetrag von 40 Euro pro Tag und Teilnehmer; Tagesveranstaltungen ohne Unterkunft sind mit 20 Euro pro Tag und Person förderfähig. Die Förderhöhe ist dabei auch an die Dauer der Veranstaltung gebunden – förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 6 Stunden Programm pro Tag und maximal 14 Tagen in einem Stück. Der Landkreis Wittenberg wird zudem 10% der Gesamtkosten jeder förderfähigen Maßnahme selbst tragen.
Ein Blick auf die Zukunft
Es sieht so aus, als ob die gute Nachricht nicht nur für dieses Jahr gilt. Für 2026 hat das Sozialministerium erneut 125.000 Euro zur Förderung dieser wichtigen Freizeitmaßnahmen eingeplant. Außerdem sollen zusätzliche 50.000 Euro an landesweit tätige Freie Träger bereitgestellt werden, um eine breitere Basis an Unterstützungsangeboten zu schaffen. Die Förderung ist Teil einer umfassenden Strategie, die auch außerschulische Jugendbildung, die Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Integrationsmaßnahmen für junge Menschen mit Migrationshintergrund包括.
Diese umfassenden Unterstützungsmaßnahmen haben das Ziel, die Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt zu stärken und die Entwicklung ebenso wie den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu fördern, wie auch auf integrationsportal.sachsen-anhalt.de zu lesen ist.
Zusammenfassend gesehen, ist die Förderung von Freizeitmaßnahmen eine tolle Gelegenheit für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt, neue Erfahrungen zu sammeln, soziale Kontakte zu knüpfen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Man kann nur hoffen, dass viele von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen und somit die Zukunft unserer Jugend positiv gestalten.
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Ort | Breitscheidstraße 40, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland |
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