Sachsen rettet Tierheime: Dreifache Förderung nach Protesten!

Der Sächsische Landtag sichert die Finanzierung von Tierheimen in Nordsachsen bis 2031, Verdopplung der Fördermittel beschlossen.
Der Sächsische Landtag sichert die Finanzierung von Tierheimen in Nordsachsen bis 2031, Verdopplung der Fördermittel beschlossen. (Symbolbild/NAG)

Sachsen rettet Tierheime: Dreifache Förderung nach Protesten!

Nordsachsen, Deutschland - In Sachsen wurde eine bedeutende Entscheidung getroffen, die vielen Tierschützer:innen und Tierheimen ein Lächeln ins Gesicht zaubern dürfte. Der Sächsische Landtag hat am 3. Juli 2025 den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 verabschiedet, wobei ursprünglich geplante Kürzungen für Tierheime und den Tierschutz auf den letzten Drücker abgeblasen wurden. Stattdessen wird die finanzielle Unterstützung für die Einrichtungen verdreifacht, was für viele Tierheime in Sachsen eine echte Erleichterung darstellt. LVZ berichtet, dass insbesondere die Tierhilfe Torgau und andere Tierschutzvereine in der Region froh über diese Wende sind.

Christina Walloschke, die Vorsitzende der Tierhilfe Torgau, äußerte sich erleichtert über die Entscheidung des Landtags und hob den starken Zusammenhalt unter den Tierschutzvereinen in Sachsen hervor. „Wir haben gezeigt, dass wir zusammenstehen“, so Walloschke. Auch die Mitglieder des Tierheims in Leisnig sind erleichtert, denn die neuen Mittel ermöglichen dringend benötigte Sanierungen und bieten eine nachhaltige Perspektive für die Tierheime im Freistaat.

Wichtige finanzielle Unterstützung

Die Entscheidung, die Förderung von Tierheimen zu erhöhen, ist nicht nur eine momentane Erleichterung, sondern auch ein langfristiger Plan. Die Fördersumme für Tierheime wird von maximal 5.800 Euro auf bis zu 10.000 Euro pro Jahr angehoben. Wichtig ist, dass diese Unterstützung bis einschließlich 2031 bestehen bleibt, wie die Staatsministerin für Soziales, Petra Köpping, betont. Sachsen.de berichtet, dass die Förderquote für investive Maßnahmen in Tierheimen sogar bis zu 90 Prozent beträgt.

Die neue Förderrichtlinie hat bereits im November 2023 Anpassungen erlebt, die speziell auf die Instandhaltung der Bausubstanz, Personal- und Sachkosten abzielen. Tierschutzvereine in Sachsen haben dadurch die Möglichkeit, Unterstützung für Bauvorhaben wie Zwinger oder Umzäunungen sowie für Sachausgaben wie die Kastration von Katzen zu beantragen. Das Ziel ist klar: Die Situation der Sächsischen Tierheime soll bis 2024 signifikant verbessert werden, entsprechend dem Koalitionsvertrag.

Mitverantwortung der Städte

Ein weiterer Aspekt, der im Zusammenhang mit der Finanzierung von Tierheimen steht, ist die Mitverantwortung der Städte. Der Hauptausschuss hat klargestellt, dass es wichtig ist, dass die Städte bei abgegebenen Tieren großzügig handeln und diese als Fundtiere einordnen. Frag den Staat informiert darüber, dass es auch Empfehlungen zur Neubewertung der Vergütung an Tierheime gibt und ein Austausch über Kostenerstattungen für die Versorgung von Fundtieren zwischen Tierschutzverbänden und kommunalen Spitzenverbänden erfolgt. Dies ist ein zentraler Punkt, denn nur so können die Tierheime auch in Zukunft langfristig arbeiten und für das Wohl der gestrandeten Vierbeiner sorgen.

Insgesamt zeigt sich, dass Sachsen einen Schritt in die richtige Richtung geht, um die Tierheime und den Tierschutz zu stärken. Diese Entwicklungen lassen auf eine bessere Zukunft für die Tiere und die engagierten Menschen in den Tierheimen hoffen. Ein guter Grund zum Feiern und zum Durchatmen für alle Tierschützer:innen in der Region. Denn eines ist sicher: Die Arbeit, die sie leisten, ist unverzichtbar und verdient unsere volle Unterstützung!

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OrtNordsachsen, Deutschland
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