Kaum genutzt: Amnestie für Springmesser endet ohne große Resonanz

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Im Vogtlandkreis wurden bis 1. Oktober 2025 nur wenige Springmesser straffrei abgegeben; strenge Waffengesetze gelten.

Im Vogtlandkreis wurden bis 1. Oktober 2025 nur wenige Springmesser straffrei abgegeben; strenge Waffengesetze gelten.
Im Vogtlandkreis wurden bis 1. Oktober 2025 nur wenige Springmesser straffrei abgegeben; strenge Waffengesetze gelten.

Kaum genutzt: Amnestie für Springmesser endet ohne große Resonanz

Was ist los in Köln? Die straffreie Abgabe von Springmessern, die bis zum 1. Oktober 2025 möglich war, hat offenbar nicht den erhofften Anklang gefunden. Im gesamten Bundesgebiet ist die Resonanz auf diese Ausnahme-Regelung gering. Laut frankenpost.de wurde im Vogtlandkreis in Sachsen lediglich ein Springmesser abgegeben, während andere Behörden von keinerlei Abgaben berichteten.

In Hessen sieht das Bild ähnlich aus. Städte wie Frankfurt, Kassel, Wiesbaden und Fulda konnten keine Messerabgaben verzeichnen. Einzig in Darmstadt wurden zwei Springmesser und im Landkreis Gießen drei illegale Exemplare zur Polizei gebracht. Der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke unterstreicht, dass solche Messer im Alltag nicht benötigt werden und fordert eine dauerhafte Regelung zur Amnestie.

Ein schwerwiegendes Thema

Die Änderungen im Waffengesetz, die im Herbst 2024 in Kraft traten, haben striktere Vorschriften für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge eingeführt. Diese Art von Messern wird klar definiert: Die Klingen können durch Knopfdruck oder Hebeldruck ausgefahren werden. Besitzen ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, jedoch drohen beim unerlaubten Besitz Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wie sueddeutsche.de berichtet.

Im Kontext dieser rechtlichen Rahmenbedingungen wird auch die Gefährlichkeit von Messern immer wieder erwähnt. Laut dem Bundesinnenministerium wurden im vergangenen Jahr 6,3% der vollendeten Gewalttaten mit Messern verübt. Hessens Innenminister Roman Poseck fordert deshalb ein Verbot für den Umgang mit Messern in Innenstädten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Anschlag in Solingen am 23. August des vergangenen Jahres, bei dem eine Terrorattacke des IS drei Menschen das Leben kostete und acht weitere verletzte, hat diesbezüglich zusätzliche Sicherheitsbedenken aufgeworfen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Das Waffengesetz unterscheidet sich teils erheblich zwischen Deutschland und seinen Nachbaren, was oft zu Verwirrung führt. Es definiert verschiedene Messerarten und ihre Nutzung, darunter auch Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser. Während einige Kategorien, wie Wurfsterne, vollständig verboten sind, gelten für andere spezielle Regelungen, die ihre Nutzung und den Besitz regeln. Beispielsweise sind Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm, die nicht zweiseitig geschliffen sind, ebenfalls erlaubt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, wie kanzlei-steinhausen.de erklärt.

Die Möglichkeit für Bürger, straffrei ihre Springmesser abzugeben, wurde in den meisten Bundesländern kaum genutzt. In Anbetracht der Häufigkeit von Messerfällen und der damit verbundenen rechtlichen Risiken raten Experten, solche Messer besser zu Hause zu lassen. Schließlich ist es wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass nicht nur bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz, sondern auch bereits beim unsachgemäßen Transport hohe Strafen drohen können.

Die Debatte über das Waffengesetz und die Sicherheit in der Gesellschaft bleibt also spannend und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird.