Entfernungspauschale: Millionen Pendler profitieren trotz Kritik!

Entfernungspauschale: Millionen Pendler profitieren trotz Kritik!

Gotha, Deutschland - Die Diskussion um die Entfernungspauschale bleibt spannend und polarisiert die Meinungen. Zwar wird das steuerliche Entlastungsinstrument vielerorts als umweltschädlich und als Hemmschuh für die Verkehrswende betrachtet, doch die Realität zeigt eine andere Seite. Laut Gotha Aktuell profitieren jährlich Millionen Arbeitnehmer von dieser Pauschale in ihrer Steuererklärung. Kritiker, darunter zahlreiche Umweltverbände, befürchten, dass die Pauschale zu einer vermehrten Nutzung von Autos anreize und somit die Verkehrswende gefährdet wird. Für Uwe Rauhöft, einen Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), ist dieser Argumentation jedoch der wissenschaftliche Nachweis schuldig geblieben.

Rauhöft pointed out, dass eine empirische Untersuchung von Professor Dr. Frank Hechtner und Professor Dr. Kay Blaufus aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die Höhe oder der Wegfall der Pauschale keinen nennenswerten Einfluss auf die Wahl des Wohnorts oder die Pendeldistanz hat. So würden Veränderungen der Pauschale in Höhe von zehn Cent pro Kilometer die Pendelstrecke lediglich um etwa 330 Meter verringern. Im Falle eines vollständigen Wegfalls würde die durchschnittliche Pendeldistanz um gerade einmal 1,8 Kilometer sinken. Diese Erkenntnisse lassen die Kritik an der Pauschale in einem neuen Licht erscheinen.

Wie oft wird die Pauschale genutzt?

Im Jahr 2020 nutzten rund 13,8 Millionen Arbeitnehmer die Entfernungspauschale. Dabei betrug die durchschnittliche Pendelstrecke stolze 28 Kilometer. Das Statistische Bundesamt stellt fest, dass 84% dieser Pendler für einen Teil ihrer Strecke das eigene Auto verwendeten. Die Abrechnung der Pauschale erfolgt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und gilt für jede Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Steuerpflichtige kann 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer geltend machen. Als Beispiel: Bei 220 Arbeitstagen und einer Strecke von 20 Kilometern ergibt dies eine Pendlerpauschale von 1.320 Euro.

  • Bei einer Strecke von 45 Kilometern summiert sich die Pauschale sogar auf 3.410 Euro.
  • Die Werbungskostenpauschale beträgt aktuell 1.230 Euro, seit 2023.
  • Öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls geltend gemacht werden, allerdings gibt es eine Deckelung von 4.500 Euro.

Über die Jahre hat sich herausgestellt, dass sich die Nutzung der Pauschale stark nach Wohnort unterscheidet. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern nutzten 68% der Pendler das Auto, während es in ländlichen Gebieten sogar 93% waren. Diese regionalen Unterschiede sind besonders auf die Infrastruktur und die Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel zurückzuführen.

Fazit: Ein umstrittenes, aber bewährtes Instrument

Trotz der ökologischen Bedenken bleibt die Entfernungspauschale ein bewährtes Instrument zur finanziellen Entlastung von Berufspendlern. Die regelmäßige Diskussion über eine mögliche Erhöhung dieser Pauschale zeigt, dass das Thema weiterhin von Bedeutung ist, nicht nur für Pendler, sondern auch für die politischen Entscheidungsträger. Auch die VLH betont, dass der Wegfall dieser Pauschale das Pendlerproblem nur unzureichend lösen würde. Jährlich profitieren Millionen Berufspendler von dieser Pauschale, und bis zu einem gewissen Grad stellt sie für viele eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung dar.

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OrtGotha, Deutschland
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