Freispruch für Suhler Arzt: Keine fahrlässige Tötung nach tragischem Unfall!

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Arzt aus Suhl freigesprochen von fahrlässiger Tötung nach Tod eines Patienten. Gericht klärt medizinische Sorgfaltspflichten.

Arzt aus Suhl freigesprochen von fahrlässiger Tötung nach Tod eines Patienten. Gericht klärt medizinische Sorgfaltspflichten.
Arzt aus Suhl freigesprochen von fahrlässiger Tötung nach Tod eines Patienten. Gericht klärt medizinische Sorgfaltspflichten.

Freispruch für Suhler Arzt: Keine fahrlässige Tötung nach tragischem Unfall!

Das Landgericht Meiningen hat in einem bemerkenswerten Fall erneut über die Klage gegen einen Arzt aus Suhl geurteilt. Der Mediziner war wegen fahrlässiger Tötung eines jungen Mannes angeklagt, der 2016 nach einem Unfall ins Klinikum Suhl eingeliefert und dort gestorben war. Nach Angaben von insuedthueringen.de lautete der Vorwurf, der Arzt habe den 26-Jährigen, der mit einer Trachealkanüle beatmet wurde, nicht ausreichend überwacht.

Im Fokus der Verhandlung stand die Behauptung, dass die Trachealkanüle verrutscht sei und die Beatmung deshalb nicht ausreichend war. Trotz des schweren Vorwurfs wurde der Arzt bereits im Dezember 2020 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In der zweiten Instanz wurde diese Entscheidung nun bestätigt und festgestellt, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.

Die rechtlichen Grundlagen

In der medizinischen Praxis bergen Behandlungen stets Risiken, wobei Todesfälle nicht ausgeschlossen sind. Ärzte können bei Pflichtverletzungen oder Behandlungsfehlern in den Verdacht geraten, gegen den § 222 StGB verstoßen zu haben, der fahrlässige Tötung behandelt. Laut kanzlei-burgert.de drohen bei einer solchen Anschuldigung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, und im schlimmsten Fall kann auch der Verlust der Approbation die Folge sein.

Ein entscheidender Punkt in der strafrechtlichen Bewertung ist, dass für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung der Tod eines Menschen vorausgesetzt wird. Dabei gilt der strafrechtliche Begriff des Menschen bereits ab der Geburt bis zum Hirntod, während Tötungen von Leibesfrüchten unter andere Regelungen fallen.

Behandlungsfehler und ihrer Folgen

Ein Arzt muss seine Sorgfaltspflicht erfüllen und darf durch sein Handeln nicht den Tod des Patienten verursachen. Die Beurteilung von Sorgfaltspflichtverletzungen erfolgt anhand des Facharzt-Standards. Dabei müssen nicht jedes Abweichen von Kunstregeln als Behandlungsfehler gewertet werden; häufig werden medizinische Sachverständige hinzugezogen, um die Umstände zu prüfen.

Es gibt verschiedene Arten von Behandlungsfehlern, wie Diagnosefehler oder Befunderhebungsfehler. Selbst Organisationsmängel in der Klinik, wie wenn der Chefarzt seine Aufgaben nicht hinreichend delegiert, können zu Vorwürfen führen. Zudem können Unterlassungen zu Strafen führen, wobei dies je nach Garantenstellung milder bewertet werden kann.

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die in der medizinischen Praxis bestehen. Die rechtlichen Konsequenzen sind nicht nur strafrechtlicher Natur, sondern können auch berufsrechtliche Folgen haben. Ärzte sollten stets ein gutes Händchen bei ihren Entscheidungen haben und im Zweifelsfall externe Expertise einholen, um an den eigenen Aufzeichnungen festhalten zu können.

Die derzeitige Rechtsprechung zeigt, wie kompliziert und vielschichtig das Thema fahrlässige Tötung in der Medizin ist, und beleuchtet die Risiken, mit denen Ärzte kontinuierlich konfrontiert sind.