Katzenschutzverordnung im Wartburgkreis: Kastration wird Pflicht!
Das Landratsamt Wartburgkreis erlässt eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ab 1. Februar 2026.

Katzenschutzverordnung im Wartburgkreis: Kastration wird Pflicht!
Im Wartburgkreis ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der dort lebenden Katzen beschlossen worden. Das Landratsamt hat eine neue Katzenschutzverordnung erlassen, die ab dem 1. Februar 2026 in Kraft tritt. Diese Verordnung gilt für das gesamte Kreisgebiet und bringt eine Kastrations- sowie Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen mit sich.
Warum ist das nötig? Im Wartburgkreis wird schon seit Jahren eine hohe Anzahl freilaufender Katzen gemeldet. Jährlich werden in den Tierheimen Eisenach und Bad Salzungen mehrere hundert Fundtiere aufgenommen, viele von ihnen sind krank oder unterernährt. Die Verordnungsgeber betonen die Notwendigkeit dieser Regelung, um das Leiden der freilebenden Katzen zu verhindern und die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Einfaches Einfangen und Kastrieren einzelner Tiere reicht nicht, denn Freigängerkatzen aus Privathaushalten tragen maßgeblich zur Problematik bei.
Übergangsfrist und Anforderungen
Besitzer von Freigängerkatzen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Die Kastration selbst ist ein Routineeingriff, der in der Regel ohne Komplikationen abläuft. Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke entfernt, während männliche Kater kastriert werden, indem man die Hoden entfernt. Empfohlen wird, die Kastration im Alter von vier bis sechs Monaten vorzunehmen. Die Kosten dafür liegen zwischen 150 und 250 Euro, in einigen Fällen sogar bis zu 300 Euro, wie der Deutsche Tierschutzbund erläutert.
Eine gesetzliche Kastrationspflicht bringt nicht nur Vorteile für die Katzen selbst. Durch die Unfruchtbarmachung wird nicht nur das Leiden der Tiere verringert, sondern auch das Risiko von Verkehrsunfällen, da keine Suche nach Geschlechtspartnern mehr stattfindet. Das reduziert zudem Streitigkeiten mit Artgenossen und damit verbundene Verletzungen und Krankheitsübertragungen.
Hintergrund zur Katzenschutzverordnung
Die neuen Bestimmungen finden ihre Grundlage in den Vorgaben der Katzenschutzverordnung, die als Rechtsverordnung auf dem § 13b des Tierschutzgesetzes basiert. Ihr Hauptziel ist es, die Population freilebender Katzen zu verringern und die damit verbundenen Probleme zu bekämpfen. So können unter anderem auch Schutzgebiete für freilebende Katzen festgelegt werden. Halter von freilaufenden, fortpflanzungsfähigen Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten dafür sorgen, dass ihre Tiere mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden.
Die Erfassung und Kontrolle dieser Tiere ist entscheidend, um die Verordnung sinnvoll umzusetzen und die Kastrations– und Kennzeichnungspflicht durchzusetzen. Dabei können Verstöße gegen diese Vorschriften mit Bußgeldern geahndet werden. Die Maßnahmen sollen nicht nur das Leiden der Tiere mindern, sondern auch die Tierheime entlasten.
Insgesamt zeigt die Einführung dieser Regelung, dass ein Umdenken im Umgang mit Tierschutz und Verantwortung für Haustiere vonnöten ist. Denn schließlich liegt es in unser aller Interesse, ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier zu fördern.