Wagenknechts BSW scheitert: Neuauszählung bleibt ein Wunschtraum!

Karlsruhe, Deutschland - Am 3. Juni 2025 hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine herbe Niederlage erlitten, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihre Klage auf Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl zurückwies. Das BSW scheiterte bei den Wahlen im Februar an der wichtigen Fünf-Prozent-Hürde, da nur 4,981 Prozent der Wähler für die Partei stimmten, was einen Abstand von nur 0,19 Prozent zur erforderlichen Schwelle bedeutet. Laut Tagesschau hat die Partei seit Wochen eine Neuauszählung gefordert, jedoch gibt es im Bundestag niemanden, der für den Einspruch zuständig ist. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung verweist auf den noch nicht konstituierten Wahlprüfungsausschuss.
Macit Karaahmetoglu, Vorsitzender des genannten Ausschusses, erklärte, dass der Wahlprüfungsausschuss vom Plenum gewählt müssen. Co-Parteivorsitzende Amira Mohamed-Ali hat den Bundestag eindringlich aufgefordert, diesen Ausschuss schnell zu konstituieren. Sollte der Ausschuss nicht zeitnah entscheiden, könnte das BSW eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Rechtsstreit und Verfassungsfragen
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Organklagen des BSW als unzulässig, da die Begründung für eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als nicht ausreichend erachtet wurde. Dies berichtet Zeit. Die Co-Chefin Amira Mohamed-Ali äußerte verfassungsrechtliche Bedenken zum Wahlausgang und betonte die Notwendigkeit einer Protest- und Neuauszählungsregelung, insbesondere bei knappen Ergebnissen. Die Partei zweifelt an der Genauigkeit des Wahlergebnisses und verweist auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stimmverteilung.
In der Vergangenheit wurden alle Eilanträge des BSW auf eine Neuauszählung vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses abgelehnt, wobei das Gericht auf das übliche Wahlprüfungsverfahren im Bundestag verwies. Aussagekräftig ist, dass ein nachträglicher Einzug des BSW in den Bundestag die Mehrheit der schwarz-roten Koalition gefährden könnte.
Ausblick und interne Entwicklungen
Die zukünftige Vorgehensweise des BSW bleibt ungewiss. Es besteht kein Zeitrahmen für die Beratungen im Wahlprüfungsausschuss, und derzeit ist unklar, ob Abgeordnete im Bundestag Interesse an einer Neuauszählung haben. Sahra Wagenknecht kündigte an, erneut Rechtsmittel in Karlsruhe einlegen zu wollen, sollten die internen Verfahren im Bundestag nicht zu einer zufriedenstellenden Entscheidung führen. Die Gesetzgebung sieht keine Frist für solche Entscheidungen vor, was die Situation weiter kompliziert.
Erwähnenswert ist, dass Amira Mohamed-Ali und ihre Partei zudem fordern, dass nur die Parteien, die definitiv nicht die Unterstützung von fünf Prozent der Wähler hatten, aus dem Bundestag ausgeschlossen werden sollten. Sollte tatsächlich ein Einspruch gegen den Ausschuss gefasst werden, wären sowohl wahlberechtigte Personen als auch Fraktionen berechtigt, innerhalb von zwei Monaten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, wie auf der Website der Bundeswahlleiterin erläutert wird.
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Ort | Karlsruhe, Deutschland |
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