Bezahlkarte für Asylbewerber: Thüringen setzt neue Maßstäbe!

Hamburg, Deutschland - Ab dem Jahr 2025 wird in Deutschland eine einheitliche Landesbezahlkarte für Asylbewerber eingeführt. Diese Entscheidung, die vom Landkreistag begrüßt wird, könnte als „Meilenstein des Richtungswechsels in der Migrationspolitik“ bezeichnet werden. Präsident Christian Herrgott (CDU) äußerte sich positiv über die Einführung der Bezahlkarte, die die finanzielle Unterstützung für Geflüchtete in einem einheitlichen System bündeln soll. Laut MDR wird diese Karte die Verwaltungsabläufe in den Landkreisen erheblich vereinfachen, da die Landkreise hinter diesem neuen Lösungskonzept stehen.
Steffen Kania, Präsident des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, bezeichnete die Einigung ebenfalls als bedeutend und betonte die Unterstützung für die Verwaltungen in kreisfreien Städten. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen: Der Thüringer Flüchtlingsrat bezeichnet die Bezahlkarten als „Diskriminierungskarten“, die die soziale Teilhabe von Geflüchteten einschränken könnten. Zudem äußert Pro Asyl Bedenken, dass die Karten nicht verhindern würden, dass Geflüchtete Geld an Verwandte in ihren Heimatländern schicken. Es wird darauf hingewiesen, dass es unabhängig von der Einführung der Bezahlkarten immer Möglichkeiten gebe, Bargeld zu erlangen.
Funktion der Bezahlkarte
Die neue Bezahlkarte wird als Debitkarte konzipiert sein, auf die monatliche Guthaben für die Asylbewerber eingestellt werden. Abhebungen in bar sind nur eingeschränkt möglich, wobei direkte Überweisungen nicht zulässig sind. Jedes Bundesland hat die Freiheit, die spezifischen Funktionen dieser Karten festzulegen. Während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern bereits eigene Systeme planen, wird ein Pilotprojekt in Hamburg angestoßen. Mediendienst Integration berichtet, dass im November 2023 die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Bezahlkarte erfolgte, wobei die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag die Bargeldzahlungen für Asylbewerber reduzieren möchte.
Aktuell gibt es in Deutschland kein flächendeckendes Bezahlkartensystem, jedoch haben einige Städte wie Hannover und Echsfeld bereits Vorreiterarbeit geleistet. Ein gescheitertes Pilotprojekt in Erding aufgrund der Wirecard-Pleite 2020 zeigt die Herausforderungen solcher Initiativen auf. Im internationalen Vergleich existieren in Ländern wie Frankreich, Großbritannien und Griechenland ähnliche Systeme, die für Geflüchtete konzipiert sind.
Sozialleistungen für Geflüchtete
Mit der Einführung der Bezahlkarte ist auch ein Zusammenhang zur sozialen Absicherung von Asylbewerbern zu erkennen. Diese erhalten in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland kaum Bargeld, sondern vor allem Sachleistungen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Diese monatlichen Leistungen summieren sich auf ungefähr 150 Euro „Taschengeld“ für persönliche Ausgaben. Die Höhe dieser Sozialleistungen liegt etwa 18 Prozent unter dem Niveau der deutschen Sozialhilfe, wie Asyl.net betont.
Insgesamt wird der Anspruch auf Sozialleistungen durch den Aufenthaltsstatus der Geflüchteten beeinflusst. Ab dem 18. Monat haben Asylbewerber Anspruch auf Leistungen, die jener der Sozialhilfe annähern. Die Berechnung dieser Sozialleistungen erfolgt auf Grundlage der Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung, und es gibt auch spezifische Abzüge für nicht notwendige Ausgaben. In einigen Bundesländern wird die Bezahlkarte zudem als ein Instrument zur Kontrolle der Ausgaben von Geflüchteten betrachtet.
Während die Diskussion um die Bezahlkarte fortschreitet, sind die Meinungen über deren Zweck und Auswirkungen auf die soziale Integration von Geflüchteten gespalten. Der Weg zur finanziellen Teilhabe bleibt ein zentrales Thema in der Migrationspolitik Deutschlands.
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Ort | Hamburg, Deutschland |
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