Berlin im Windrad-Streit: Bürgermeister Wegner fordert Gesetzesänderung!

Berlin im Windrad-Streit: Bürgermeister Wegner fordert Gesetzesänderung!

Berlin, Deutschland - Der Streit um Windräder in Berlin nimmt neue Wendungen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich laut Bild klar zu den umstrittenen Plänen geäußert. Das in der Kritik stehende Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur Windenergie wird aktuell auf Bundesebene überarbeitet. Ein zentraler Punkt des Gesetzes sind die geplanten Windräder, die stolze Höhen von 230 bis 270 Metern erreichen sollen, samt umfangreicher Betonpisten und -fundamenten.

Insbesondere in Landschaftsschutzgebieten sowie in Arealen, die für den Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitate ausgewiesen sind, stehen verschiedene Windenergieprojekte auf der Agenda. Acht Naturräume in Berlin sind direkt betroffen: dazu zählen der Grunewald, Jungfernheide und die Karolinenhöhe/Gatower Rieselfelder. Die geplanten Windenergiegebiete umfassen mehrere Bereiche, die nun genauer unter die Lupe genommen werden müssen.

Politische Maßnahmen und Zielveränderungen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Adrian Grasse setzt sich für eine Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ein, das Berlin und andere Stadtstaaten von bestimmten Verpflichtungen befreien soll. Seit 2022 hat die Ampel-Regierung beschlossen, dass bis 2030 80 % des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Für Berlin bedeutet dies, dass bis Ende 2027 mindestens 0,25 % und bis 2032 immerhin 0,5 % der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden müssen.

Aktuell gibt es fristgerechte Debatten, da die Deadline zur Flächenabgabe am 31. März 2024 endet. Eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026 könnte es Berlin ermöglichen, die Flächenanteile um bis zu 75 % zu reduzieren. Laut Tagesschau verfolgt die neue „Windenergie-an-Land-Strategie“ von Habeck das Ziel, den Ausbau von Windkraftanlagen an Land zu beschleunigen. Die erforderlichen Maßnahmen reichen von der Bereitstellung zusätzlicher Flächen bis hin zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, um qualifizierte Fachkräfte gezielt zu gewinnen.

Gesellschaftliche Akzeptanz und ökologischer Umgang

Ein gutes Händchen im Umgang mit der Öffentlichkeit ist gefragt: Bis zum 11. Juli können Bürger an der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans teilnehmen, bei der bisher bereits 1300 Stellungnahmen eingereicht wurden. Die Akzeptanz für Windkraftprojekte in der Bevölkerung scheint zu steigen; während im Jahr 2020 noch 24 % Beschwerden laut wurden, sank der Wert 2021 auf 17 %.

Das Umweltbundesamt hebt hervor, dass das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis Ende 2030 darin besteht, 115 Gigawatt Windenergie an Land installiert zu haben. Jährlich wird ein Zubau von etwa 9 Gigawatt brutto benötigt, insbesondere um die veralteten Anlagen, die bis Ende 2030 zurückgebaut werden müssen, zu ersetzen. Hier könnten Windkraftprojekte, die durch technische Fortschritte und eine kluge Planung in der Natur integriert werden, eine Schlüsselrolle spielen. Die Daten zeigen auch, dass Windenergie das größte wirtschaftliche Ausbau-Potenzial unter den erneuerbaren Energien hat und Windkraftanlagen sich energetisch nach kurzer Zeit amortisieren können.

Mit dieser Reform auf Bundesebene könnte der Weg für eine umfassende Windkraftnutzung geebnet werden, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist. Nun bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung im Bundestag am Donnerstag ausgeht und welche Reaktionen aus der Bevölkerung folgen werden.

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OrtBerlin, Deutschland
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