Brandenburgs Bürgermeister unter Druck: Abwahlwelle 2025 rollt weiter!

Potsdam, Deutschland - In Brandenburg haben Abwahlverfahren gegen Bürgermeister in den letzten Jahren zugenommen, was sich auch im Jahr 2025 deutlich zeigt. Nach Informationen von rbb24 wurden in diesem Jahr bereits drei Bürgermeister abgesetzt: Mike Schubert in Potsdam, sowie die Bürgermeister von Friedland und Großbeeren. Schubert, ein SPD-Mitglied, musste aufgrund eines Abwahlverfahrens gehen, bei dem 36.228 Stimmen für seine Abwahl und lediglich die Hälfte dagegen abgegeben wurden. Der Druck auf ihn war insbesondere wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit kostenlosen VIP-Tickets und seiner allgemeinen Amtsführung gestiegen.
Die Liste abgewählter Bürgermeister in Brandenburg wird immer länger und reicht bis ins Jahr 1998 zurück, als Horst Gramlich abgewählt wurde. Auch Hubert Handke (2014) und Sven Siebert in Hoppegarten sind Beispiele für solche Verfahren. Abwahlverfahren können sowohl durch Bürgerbegehren als auch durch die Gemeindevertretung initiiert werden. Ein Bürgermeister gilt als abgewählt, wenn eine Mehrheit der Wähler dafür stimmt, die mindestens 25% der Wahlberechtigten umfassen muss.
Gründe für Abwahl
Die häufigsten Gründe für Abwahlen sind schlechter Führungsstil, Überforderung und spezifische Vorwürfe wie Steuergeldverschwendung. Politikwissenschaftler Peter Ulrich hat auf die wachsenden Anforderungen an Kommunen hingewiesen, die zu zunehmenden Konflikten führen. Ein Blick auf die aktuelle Landschaft zeigt, dass immer mehr Bürgermeister als parteilos auftreten. Von 146 hauptamtlichen Bürgermeistern in Brandenburg waren zum Zeitpunkt der letzten Kommunalwahl 45 Einzelbewerber.
Obwohl die Welle der Abwahlen einen dunklen Schatten über das Bürgermeisteramt wirft, bleibt der Job weiterhin attraktiv. Bei der letzten Kommunalwahl traten mehr Kandidaten als je zuvor an. Zudem haben die Brandenburger Bürger die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters einzuleiten, ein Vorgehen, das in anderen Bundesländern oft nicht vorgesehen ist. Auch Amtsdirektoren können in Brandenburg abgewählt werden, wobei sie bis zum Ende ihrer Amtszeit weiter bezahlt werden.
Das Wahlsystem in Brandenburg
Das Wahlsystem in Brandenburg sieht vor, dass die Mitglieder der Vertretungen und Bürgermeister auf Basis eines Verhältniswahlrechts gewählt werden. Dieses System wird durch den § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes geregelt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, und die Wahltage liegen zwischen dem 1. März und 31. Oktober, wobei sie auf einen Sonntag oder Feiertag fallen müssen. Wahlberechtigt sind Deutsche oder EU-Bürger ab 16 Jahren, die im Wahlgebiet wohnen.
Ein wesentliches Merkmal des Brandenburger Wahlsystems ist die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens, das den Wählenden erlaubt, ihre Stimmen auf verschiedene Bewerbende zu verteilen. Bei den Wahlen zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung und zur Gemeindevertretung hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Das bedeutet, dass Stimmen auf einzelne Bewerbende verteilt, gebündelt oder kumuliert werden können, wie auf der Webseite von Wahlen Brandenburg erklärt wird.
Die Vielzahl von Abwahlverfahren und die steigenden Ansprüche an die Kommunen zeigen, dass die politische Landschaft in Brandenburg einem ständigen Wandel unterliegt. Sowohl die Bürger als auch die politischen Akteure müssen sich kontinuierlich anpassen, um den Herausforderungen und Erwartungen gerecht zu werden.
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Ort | Potsdam, Deutschland |
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