EU plant neue Paketgebühr: Zwei Euro für chinesische Schnäppchen!

Die EU plant eine zweistufige Paketgebühr für Sendungen aus China, um Zollbelastungen zu regulieren und Produktqualität zu sichern.
Die EU plant eine zweistufige Paketgebühr für Sendungen aus China, um Zollbelastungen zu regulieren und Produktqualität zu sichern. (Symbolbild/NAG)

EU, Deutschland - Die Europäische Union plant eine neue Abgabe auf Pakete, die aus China importiert werden. Diese Maßnahme soll in erster Linie die hohe Anzahl von Kleinsendungen, die täglich die EU erreichen, regulieren. Schätzungen zufolge kommen über zwölf Millionen Pakete aus China jeden Tag in Europa an, was die Zoll- und Überwachungssysteme erheblich belastet. Die geplante Gebühr von bis zu zwei Euro pro Paket wird für Sendungen von geringem Wert, also unter 150 Euro, erhoben. Betroffen sind insbesondere E-Commerce-Giganten wie Shein und Temu, welche von der derzeit geltenden Zollfreiheit profitiert haben.

Die EU-Kommission hat erkannt, dass die hohe Zahl dieser Kleinsendungen zu einer Überlastung der Zollbehörden führt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 4,6 Milliarden Päckchen mit einem Wert unterhalb der Zollgrenze importiert, wobei 91 Prozent dieser Sendungen aus China stammten. Die neue Regelung sieht eine differenzierte Gebührenstruktur vor: Private Haushalte sollen zwei Euro pro Paket zahlen, während Warenhäuser lediglich 50 Cent entrichten müssen, um die erhöhten Überwachungskosten zu decken. Experten befürchten, dass Unternehmen diese Gebühren an die Verbraucher weitergeben werden, was die Preise für Online-Einkäufe erhöhen könnte.

Regulierungen für Online-Handel

Die aktuellen Bestimmungen im E-Commerce unterscheiden sich stark vom traditionellen Handel. Produkte mit einem Wert von unter 150 Euro unterliegen bislang keinen Zöllen und fallen unter das reduzierte Deklarationsverfahren „H7“. Dies wurde im Juli 2021 eingeführt und betrifft mehr als 90 Prozent aller E-Commerce-Sendungen. Im Jahr 2023 wurden etwa 79 Prozent der importierten Artikel in der EU mit einer H7-Erklärung eingereicht, was jedoch nur 0,6 Prozent des gesamten Einfuhrwerts ausmacht. Angesichts der hohen Anzahl an Sendungen und der überwiegenden Herkunft aus China, ist die Neueinführung der Gebühr ein bedeutender Schritt in Richtung einer besseren Regulierung.

Zusätzlich hat die EU-Kommission Studien herausgegeben, die zeigen, dass etwa 65 Prozent der getesteten Produkte von Anbietern außerhalb Europas gegen EU-Vorschriften verstoßen. Um die Produktqualität zu verbessern, leitet die Kommission eine Untersuchung gegen Shein ein und plant verstärkte Kontrollen für alle chinesischen Online-Händler. Diese Maßnahmen sollen nicht nur potenziell gefährliche Produkte aus dem Verkehr ziehen, sondern auch Beschwerden von Verbrauchern adressieren.

Ein konkreter Zeitplan für die Einführung dieser neuen Paketgebühr wurde bisher nicht bekannt gegeben, doch Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, bezeichnet sie als ersten Schritt zu schnelleren Regelungen für den Online-Handel. Die EU sieht somit die Notwendigkeit, den Herausforderungen der Digitalisierung Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Sicherheit und Qualität der angebotenen Produkte für Verbraucher zu gewährleisten.

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Ort EU, Deutschland
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