Gericht lehnt Eilantrag für Jamel-Festival ab – Auflagen sorgen für Streit!

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Eilantrag der Veranstalter des Jamel Festivals abgelehnt, das in Nordwestmecklenburg stattfindet.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Eilantrag der Veranstalter des Jamel Festivals abgelehnt, das in Nordwestmecklenburg stattfindet. (Symbolbild/NAG)

Gericht lehnt Eilantrag für Jamel-Festival ab – Auflagen sorgen für Streit!

Gägelow, Deutschland - Das Festival „Jamel rockt den Förster“ muss sich einem weiteren rechtlichen Hürdenlauf stellen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat jüngst einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt, wie die Borkener Zeitung berichtet. Der Antrag wurde am Donnerstag eingereicht, um gegen eine Reihe von Auflagen, die die Versammlung betreffen, vorzugehen.

Im Zentrum der Streitigkeiten stehen kontroverse Anforderungen der Gemeindeverwaltung von Gägelow. Diese hatte, erstmals in diesem Jahr, eine Pacht in Höhe von rund 8.000 Euro für die Nutzung von zwei Grundstücken gefordert, die zuvor kostenfrei genutzt werden konnten. Zusätzlich wurden strenge Auflagen erlassen, darunter ein Alkoholverbot und Einschränkungen bei den Parkplatzflächen. Der Sprecher des Gerichts stellte klar, dass den Antragstellern ausreichend Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stünden und sie damit keine Eilbedürftigkeit nachweisen konnten.

Auflagen und ihre rechtlichen Implikationen

Die Sichtweise der Landesbehörde ist, dass die Veranstaltung möglicherweise keine Versammlung im rechtlichen Sinne ist. Diese Einschätzung hat die Verantwortlichen bei GFS – Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V., IG Metall und DGB Nord, die als Veranstalter agieren, alarmiert. Der Recht und Politik Artikel stellt ebenfalls fest, dass die strittigen Auflagen, die nun Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung sind, auf Parkflächen und das Alkoholverbot fokussiert sind. Doch auch die Frage, ob die Flächen für die Versammlung kostenfrei zur Verfügung stehen müssen, blieb im jetzigen Verfahren unbeantwortet.

Die Ablehnung des Eilantrags bedeutet nicht das Ende des Rechtsstreits. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einzulegen. Dies könnte zusätzliche rechtliche Scharmützel nach sich ziehen, besonders im Hinblick auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt ist.

Das große Ganze im Blick

In einem übergeordneten Kontext stellt die Sache rund um das Festival die Frage nach der Versammlungsfreiheit und den dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der letzten Zeit immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Ein Blick auf frühere Entscheidungen, wie sie von den Verwaltungsgerichten getroffen wurden, zeigt, dass bei der Ablehnung von Eilanträgen stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Bürgerrechte in den Vordergrund rücken müssen. Laut einem Artikel der Rechtslupe, sind sorgfältige Folgenabwägungen im Eilverfahren notwendig, um die Versammlungsfreiheit zu schützen.

Der Landrat Tino Schomann hat bereits festgestellt, dass keine Eilbedürftigkeit erkennbar sei und das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung klargemacht, dass es diese Zuschreibung teilen würde. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Antragsteller möglicherweise in einer weiteren Instanz Gehör finden und ob der Rechtsstreit um das Festival somit möglicherweise neue Wendungen nehmen wird.

Die Entscheidung des Gerichts wurde den Beteiligten am 27. Juni 2025 zugestellt. Damit ist die Diskussion über die Auflagen und die grundlegenden Rechte rund um das Festival noch lange nicht beendet und zieht ein großes öffentliches Interesse auf sich.

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OrtGägelow, Deutschland
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