NÄNCY Nr. 2: Provokante Analysen zur Meinungsfreiheit und Merz-Regierung

Das Verbot des COMPACT-Magazins wurde teils außer Kraft gesetzt. NÄNCY Nr. 2 erscheint mit Analysen zur aktuellen Politik.
Das Verbot des COMPACT-Magazins wurde teils außer Kraft gesetzt. NÄNCY Nr. 2 erscheint mit Analysen zur aktuellen Politik. (Symbolbild/NAG)

Falkensee, Deutschland - Am 31. Mai 2025 steht das COMPACT-Verbotsverfahren vor einer entscheidenden Hauptsacheentscheidung. Parallel dazu erschien NÄNCY Nr. 2, ein Magazin, das während des Verbots von COMPACT Inhalte veröffentlichte. Herausgegeben von Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp vom Demokratischen Widerstand, kommt die zweite Ausgabe von NÄNCY mit einem provokanten Cover, das die Headline „Halt’s Maul, Fritz!“ trägt, daher. Die erste Ausgabe von NÄNCY war bereits ausverkauft.

Inhaltlich widmet sich NÄNCY Nr. 2 den Themenschwerpunkten rund um die Merz-Regierung, das neue Amerika unter Donald Trump sowie dem Porträt des neuen US-Vizepräsidenten JD Vance. Weitere Inhalte sind Debatten über den Zerfall des Westblocks und Interviews mit bekannten Widerstands-Ikonen wie Bodo Schiffmann und Beate Bahner. Besonders aufmerksam macht die Ausgabe auf das Porträt der neuen linken Shootingstars Heidi Reichinnek und führt Diskussionen über die Meinungsfreiheit, unter anderem in einem Gespräch mit Burkhard Müller-Ullrich. NÄNCY Nr. 2 hat 76 Seiten und ist auf 2.000 Exemplare limitiert, von denen bereits ein Großteil verkauft wurde.

Hintergrund zum Verbot von COMPACT

Das Verbot des rechtsextremen COMPACT-Magazins wurde im Juli 2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängt und anschließend von der Bundesverwaltung gerichtlich überprüft. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot im Eilverfahren teils außer Vollzug gesetzt. Das Gericht äußerte dabei Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots und entschied, dass die aufschiebende Wirkung der Klage der Herausgeber wiederhergestellt wird, was es dem Magazin vorerst erlaubt, wieder zu erscheinen.

Das Bundesinnenministerium bezeichnete COMPACT als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ und begründete das Verbot mit der Behauptung, die Publikation sei gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet. Laut dem Gericht geben jedoch Anhaltspunkte Anlass dafür, dass die festgestellten Verstöße nicht ausreichend sind, um das Verbot als verhältnismäßig zu bewerten. Während formell die Verbotsverfügung als rechtmäßig angesehen wird, bleibt die Frage offen, ob das Magazin tatsächlich gegen die Menschenwürde verstößt.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Die Diskussion um das Verbot und die Veröffentlichung von COMPACT und NÄNCY wirft zentrale Fragen zur Meinungsfreiheit auf. Artikel 5 des Grundgesetzes stellt klar, dass Meinungsfreiheit in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Demokratie ist. Einschränkungen dieser Freiheit sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich und müssen an konkreten Gefahren für Rechtsgüter anknüpfen. Dabei wird deutlich, dass die Meinungsfreiheit auch kritische Äußerungen gegen die Verfassung schützen muss.

Ein Sprecher des Innenministeriums verteidigte das Verbot als umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt. Kritiker, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki von der FDP, forderten jedoch mildere Mittel und bezeichneten das Vorgehen von Faeser als überstürzt. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht die gerichtliche Entscheidung als ein Bekenntnis zur Pressefreiheit und kritisiert das Verbot als politischen Schnellschuss.

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Ort Falkensee, Deutschland
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