E-Scooter-Rabatte: Bis zu 72 % bei OTTO – jetzt zugreifen!

Merkur, Deutschland - Am 2. Juni 2025 lockt die Online-Plattform OTTO mit attraktiven Angeboten für E-Scooter. Die Rabatte erreichen bis zu 72 Prozent und bieten zahlreiche Modelle für alle Ansprüche. E-Scooter sind nicht nur platzsparend, sondern auch straßenzugelassen und benötigen keinen Führerschein, was sie zu einer praktischen Alternative zu Fahrrädern macht. Ein Beispiel für ein Angebot ist der klappbare Citysports E-Scooter mit einer Reichweite von bis zu 35 km, der aktuell für 369,99 Euro erhältlich ist – eine Ersparnis von 72 Prozent im Vergleich zum ursprünglichen Preis von 1.399,99 Euro. Weitere Modelle im Angebot umfassen den Citysports E-Scooter Pro mit 400 W und den Evercross Tech EV85F, der für 294,49 Euro statt 999,99 Euro erhältlich ist.
Zusätzlich zu den Standardmodellen bietet OTTO auch leistungsstarke Offroad- und Performance-E-Scooter an. Diese Modelle sind teilweise ebenfalls straßenzugelassen. Zu den Angeboten zählen der Evercross Tech für 599,99 Euro statt 1.999,99 Euro und der RCB Tech D5 PRO für 799,99 Euro statt 2.299,99 Euro. Besonders zu beachten ist, dass E-Scooter für Kinder und Jugendliche nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Nutzung von E-Scootern unterliegt der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV), wie ADAC berichtet. Alle E-Scooter müssen nicht nur eine Betriebserlaubnis besitzen, sondern auch versichert sein, was durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss. Diese Versicherungskosten liegen jährlich zwischen 30 und 60 Euro, während die Stromkosten unter 1 Euro pro 100 km betragen. Der Abschluss der Versicherung sowie die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt sind nicht erforderlich.
Für die Nutzung von E-Scootern gelten spezifische Geschwindigkeitslimits und Altersgrenzen. E-Scooter dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Das Mindestalter für Fahrer beträgt 14 Jahre. Eine Helmpflicht besteht nur für Schnellere Modelle über 20 km/h. E-Scooterfahrer müssen auf Radwegen oder Straßen fahren und dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Falls das Fahren auf Radwegen nicht möglich ist, dürfen E-Scooter in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit betrieben werden.
Ausblick auf zukünftige Regelungen
Im Rahmen geplanter Neuregelungen sollen E-Scooter künftig mehr Gleichheit zu Fahrrädern in der Verkehrspolitik erhalten. Dies könnte eine bessere Verkehrssicherheit zur Folge haben, wie auf der Webseite des KBA erwähnt wird. Die neue Reform sieht unter anderem eine Trennung der Bremsen und die Einführung einer Blinkpflicht vor. Die Regelungen sollen 2025 in Kraft treten, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr.
Die Verwendung von E-Scootern hat sich zu einer beliebten Fortbewegungsart in städtischen Gebieten entwickelt, nicht zuletzt durch ihre Umweltfreundlichkeit und die Flexibilität, die sie den Nutzern bieten. Die aktuellen Angebote von OTTO zeigen, dass der Markt ständig wächst und sich an die Bedürfnisse der Verbraucher anpasst.
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Ort | Merkur, Deutschland |
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