Pflegebeiträge: Rentner erhalten Rückzahlungen bis Juni 2025!

Deutschland - Zum 1. Juli 2023 treten neue Regelungen zur Pflegeversicherungsbeitragsrückzahlung für Rentner in Kraft. Ab diesem Datum gelten gestaffelte Beitragssätze für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren. Diese Regelung betrifft nicht nur Erwerbstätige, sondern wird ebenfalls auf Rentner übertragen, wie MDR berichtet.
Rentner und Rentnerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, sind über ihre Krankenkasse auch pflegeversichert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an die Krankenkasse abgeführt. Seit April 2025 ist ein System zur Erfassung der erforderlichen Daten im Einsatz, welches die DRV bei der Finanzverwaltung abfragt. Dies geschieht automatisch, und begünstigte Rentner erhalten einen entsprechenden Bescheid. Bis Juni 2025 kann es jedoch zu Verzögerungen bei den Renten kommen, die vor dem 1. April 2025 gewährt wurden.
Rückzahlung der Pflegebeiträge
Für Rentenbezieher, deren Renten vor April 2025 begonnen haben, erstattet die DRV zu viel gezahlte Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Rückzahlung erfolgt bis Juni 2025 automatisch, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Die Dimension dieser Rückzahlung betrifft etwa 600.000 betroffene Rentenbeziehende, obwohl die DRV aktuell keine konkreten Zahlen zur Rückzahlung vorlegen kann (Stand Mai 2025). Sollte bis Herbst 2025 kein Bescheid empfangen worden sein, wird Rentnern geraten, sich schriftlich an die DRV zu wenden.
Die Regelung gilt auch für freiwillig oder privat in der Krankenversicherung versicherte Rentner, die ihre Pflegebeiträge selbst an die Pflegekasse überweisen müssen. Besonders wichtig: Rentner, die ab dem 1. April 2025 erstmals Rente beziehen, sind von der Systemumstellung nicht betroffen. Bei erstmaliger Rentengewährung ab diesem Datum werden Beitragsabschläge für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren automatisch berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zu Beitrags-Erstattung
Die Frage der Beitrags-Erstattung ist von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer und Rentner, die sozialversicherungspflichtig sind, Beiträge an die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zahlen. Die Mindestversicherungszeit für den rentenrechtlichen Anspruch beträgt fünf Jahre. Personen, die diese nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, eine Beitrags-Erstattung zu beantragen, wie Deutsche Rentenversicherung erläutert.
Ein Antrag auf Rückerstattung muss gestellt werden. Rückerstattet werden nur selbst gezahlte Beiträge. Es erfolgt keine Erstattung von Beiträgen, die bereits für Leistungen verwendet wurden. Personen, die aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise wegen Erreichens der Regel-Altersgrenze oder aufgrund des Todes eines Angehörigen, die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben, können ebenfalls von dieser Regelung profitieren.
Kranken- und Pflegeversicherung im Alter
Die Optionsmöglichkeiten der Krankenversicherung im Alter sind vielfältig: Sie umfassen Pflichtversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, freiwillige Mitgliedschaften sowie private Krankenversicherungen. Bei Bezug von Rente zahlen Rentner weiterhin Beiträge an die Krankenkasse, die von den jeweiligen Einnahmen abhängen. Gesetzlich und privat Versicherte müssen unterschiedliche Regelungen beachten, besonders wenn es um die Pflegeversicherung geht. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen in soziale Pflegekassen, während privat krankenversicherte Rentner einen eigenen Versicherungsvertrag für Pflegeleistungen abschließen müssen, wie Deutsche Rentenversicherung beschreibt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherungspflicht, die bei der Rentenantragstellung greift. Rentner, die die Vorversicherungszeit von mindestens neun Zehnteln der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt haben, müssen sich in der Regel auch im Alter freiwillig oder pflichtversichern.
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