Rechtswidrige Asyl-Zurückweisungen: Minister Dobrindt bleibt hart!

Frankfurt (Oder), Deutschland - Ein aktuelles Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat die Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen als rechtswidrig erklärt. In dem konkreten Fall waren drei somalische Asylsuchende, die am 9. Mai 2025 am Bahnhof Frankfurt (Oder) ein Asylgesuch äußerten, von der Bundespolizei zurückgewiesen worden. Diese verwies auf die Annahme, Polen sei ein sicherer Drittstaat. Die Richter stellten fest, dass das Dublin-Verfahren eingehalten werden muss, bevor Asylsuchende abgewiesen werden dürfen, und dass die Bundesregierung Verpflichtungen gegenüber den EU-Rechtsvorschriften hat. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Grenzkontrollen in Deutschland haben, da die Bundespolizei bislang ermächtigt war, diese Zurückweisungen ohne eine vorherige Prüfung durchzuführen. Tagesschau berichtet, dass diese Entscheidung die erste gerichtliche Überprüfung der neuen Regelungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist.
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) kündigte an, die umstrittenen Rückweisungen trotz des Urteils fortzusetzen. Er bezeichnete das Urteil als „Einzelfallentscheidung“ und fordert von der Bundesregierung bessere Begründungen für die praktizierten Zurückweisungen. In einer Ironie der Geschichte könnten die fortgesetzten Maßnahmen jedoch rechtlichen Druck auf Dobrindt erzeugen, falls weitere Gerichte ähnliche Urteile fällen. Der Minister wies darauf hin, dass die verschärften Kontrollen an den Grenzen zu einem Rückgang der Asylzahlen geführt hätten.
Kontroversen innerhalb der Landesregierung
Die Äußerung von Siegfried Lorek (CDU), Migrationsstaatssekretär in Baden-Württemberg, sorgt für zusätzlichen Zündstoff in der Diskussion. In einem inzwischen gelöschten Instagram-Video behauptete Lorek, ein „grüner Verwaltungsrichter“ habe die Zurückweisungen für illegal erklärt. Dies führte zu heftiger Kritik von Kollegen, insbesondere von der Grünen Daniela Evers und Sascha Binder von der SPD, die Loreks Rücktritt forderten. Evers warnte vor einer Diskreditierung der Justiz und Binder betonte, dass die Unabhängigkeit der Gerichte nicht in Frage gestellt werden sollte.
Infolge der Kontroversen versuchte Lorek, sich klarzustellen, dass er die Unabhängigkeit der Justiz nicht infrage stellen wollte. Dennoch wurde seine Entschuldigung von Nutzern als wenig glaubwürdig wahrgenommen. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin wies auf das Neutralitätsprinzip der Richter hin und verurteilte die persönlichen Angriffe auf diese nach dem Urteil. Laut SWR gab es viele Besorgnis über die Angriffe auf Richter, die im Zuge der politischen Debatte zu den Rückweisungen zugenommen haben.
Rechtslage und Reaktionen
Die Entscheidung des Gerichts wies Dobrindts Argumentation zurück, sich auf Artikel 72 des AEUV zu berufen, da es an einer hinreichenden Darlegung einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefehlt habe. Der Richterbund und die Verwaltungsrichterverbände verurteilten die Angriffe auf die Justiz und forderten einen respektvollen Umgang. ZDF zitiert Asylrechtsexperten, die die Bundesregierung auffordern, die rechtliche Grundlage für die Zurückweisungen zu überdenken und klare Positionen zu beziehen.
Die Angelegenheit bleibt angespannt, da die Bundespolizei zunächst weiterhin die Rückweisungen an den Grenzen durchführen darf, aber der Druck auf die Bundesregierung wachsen könnte, falls ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte folgen. Lob von den Menschenrechtsorganisationen wird sich erst dann einstellen, wenn die europarechtswidrigen Praktiken der Zurückweisungen von Asylsuchenden beendet werden. Dobrindts Erklärung zur Fortführung der Maßnahmen zeigt, dass die Debatte um Menschenrechte und Grenzkontrollen in Deutschland weiterhin ein äußerst kontroverses Thema bleibt.
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Ort | Frankfurt (Oder), Deutschland |
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