Chemnitz verbietet Auftritt von Martin Sellner im Rathaus – Proteste angesagt!

Chemnitz verbietet Auftritt von Martin Sellner im Rathaus – Proteste angesagt!
Chemnitz, Deutschland - In Chemnitz sorgt ein aktuelles Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts für Aufregung: Der umstrittene Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung, darf nicht im Rathaus auftreten. Dies entschied das Gericht mit Verweis auf die Benutzungsverordnung der Stadt, die rassistische und extremistische Inhalte ausschließt. Laut radiochemnitz.de wurde die Beschwerde der Stadtratsfraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen abgelehnt, die Sellner für eine öffentliche Fraktionssitzung zum Thema „Remigration“ einladen wollte.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte bereits festgestellt, dass das Thema Remigration nicht im Aufgabenbereich der Stadtratsfraktion liegt, was das Oberverwaltungsgericht nun bestätigte. Eine bereits bestätigte Reservierung für einen Raum im Rathaus wurde zurückgezogen, nachdem bekannt wurde, dass Sellner als Redner auftreten sollte. Das Gericht stellte klar, dass die Stadt keine Verpflichtung habe, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund der zu erwartenden extremistischen und rassistischen Inhalte bei einem Auftritt Sellners, was gegen die städtischen Richtlinien verstößt.
Proteste und Widerstand
Das Urteil hat bereits zu einer spürbaren Mobilisierung in Chemnitz geführt. Für Freitagnachmittag sind Proteste angekündigt: Die Freien Sachsen haben um 17 Uhr einen Protest mit rund 50 Teilnehmern hinter dem Rathaus angemeldet. Im Gegensatz dazu organisiert das Aktionsbündnis „Chemnitz verbindet“ eine Menschenkette mit rund 500 Personen, um ein Zeichen gegen die rechtsextreme Agenda zu setzen. Bereits im Februar 2024 war Sellner in Chemnitz, wo sein Besuch ebenfalls von massiven Protesten begleitet wurde, wie mdr.de berichtet.
Bürgermeister Knut Kunze begrüßte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts und betonte die Wichtigkeit der Benutzungsverordnung der Stadt sowie die Zuständigkeit des Stadtrats in dieser Angelegenheit. Diese betont, dass die Stadt Chemnitz einen Nutzungsvertrag kündigen kann, wenn die Inhalte einer Veranstaltung als menschenverachtend oder extremistisch eingestuft werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, verankert in Artikel 8 des Grundgesetzes, schützt grundsätzlich das Recht auf friedliche Versammlungen. Der Schutz bezieht sich allerdings auf bestimmte Voraussetzungen. Versammlungen müssen dem Zweck der öffentlichen Meinungsbildung dienen, was vom Bundesverfassungsgericht mehrmals betont wurde. Dabei wird strikt unterschieden zwischen friedlichen Versammlungen und solchen, die gewaltsame Inhalte propagieren, die einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit rechtfertigen können, wie auf uni-potsdam.de ausgeführt.
In Chemnitz zeigt der Fall um Martin Sellner deutlich die Spannungen zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Allgemeinheit vor extremistischen Inhalten auf. Auch wenn die Fraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen versuchte, durch ein Eilverfahren Zugang zu städtischen Räumen zu erhalten, blieb dies ohne Erfolg. Der Beschluss, der nun unanfechtbar ist, wirft Fragen über die Grenzen von Meinungsfreiheit und Versammlungsrechten auf.
Angesichts der tretenden Entwicklungen wird es spannend zu sehen, wie sich die Situation in Chemnitz weiterentwickelt, und welche Reaktionen aus der Zivilgesellschaft folgen werden.
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Ort | Chemnitz, Deutschland |
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