Sachsen stoppt Corona-Rückforderungen: Atempause für Unternehmer!
Sachsen stoppt Corona-Rückforderungen: Atempause für Unternehmer!
Döbeln, Deutschland - In Sachsen hat sich die Lage rund um die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen entscheidend gewandelt. Das Wirtschaftsministerium hat beschlossen, die Rückforderungen vorläufig auszusetzen, was vor allem für viele Unternehmer eine willkommene Atempause bedeutet. Betroffen sind hierbei die Programme „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ sowie die Überbrückungshilfe des Bundes, wie diesachsen.de berichtet.
Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) äußerte, dass zahlreiche Händler und Selbstständige auf die Rückforderungen hingewiesen haben. In der aktuellen kritischen Situation empfindet er die Rückzahlungen als enorme Herausforderung für die Betroffenen. Der Druck auf die Unternehmer ist groß, und es haben sich Existenzängste gebildet, die in den letzten Monaten hervortraten, da viele Betriebe noch immer mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen haben.
Ein verschobenes Problem
Obwohl die Rückforderungen vorerst ausgesetzt sind, bedeutet dies nicht, dass das Problem gelöst ist. In Sachsen wurden im Rahmen der Hilfsprogramme insgesamt etwa 2,9 Milliarden Euro an fast 98.000 Empfänger ausgezahlt, was fast drei Viertel aller sächsischen Unternehmen abdeckt. Aktuell sind rund 27.600 Rückforderungsvorgänge in Bearbeitung und weitere 29.000 Rückforderungen werden erwartet. Zudem wurden in mehr als 49.000 Fällen die Rückforderungen bereits abgeschlossen.
Der Sächsische Aufbaubank wurde angewiesen, bis zur Klärung der offenen Fragen keine neuen Rückforderungen zu verfolgen und vorerst keine Mahnungen zu versenden. Dennoch bleibt unklar, wie es mit den Rückzahlungen weitergeht und ob veränderte Rückzahlungsbedingungen sowie klarere Regeln für nicht rückerstattbare Fördermittel tatsächlich umgesetzt werden können.
Proteste und Unmut unter den Unternehmern
Ein Blick auf die Emotionen der betroffenen Unternehmer zeigt die Wut und Verzweiflung, die unter ihnen herrscht. In Döbeln haben Händler gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen protestiert. Viele fühlen sich betrogen, da die Hilfen nicht als rückzahlbare Darlehen angepriesen wurden. Im Gespräch mit tagesschau.de zweifelten einige an der vorgelegten Argumentation der Behörden. Beispielsweise verklagt eine Friseurmeisterin rückzahlbare Hilfen, während sie gleichzeitig Folgeschäden ihrer Schließungen bewältigen muss.
Ein Rückzahlungsbescheid über 9.000 Euro steht für Christian Schneider aus Dresden an, der auf einer soliden Basis während der Pandemie auf ein Darlehen angewiesen war. Ähnliches gilt für andere Unternehmer, wie Buchhändlerin Sandra Kretzschmar, die um ihre Existenz fürchtet und gegen die Rückforderung Widerspruch eingelegt hat.
Rechtslage und Widersprüche
Laut deutsche-handwerks-zeitung.de könnte ein Widerspruch gegen Rückforderungen durchaus lohnenswert sein. Hat ein Betroffener keinen Liquiditätsengpass gehabt, könnten Rückforderungen rechtlich angreifbar werden. Ein Urteil aus Thüringen zeigt, dass Widersprüche erfolgreich sein können, wenn nachgewiesen wird, dass die Hilfen zweckentsprechend verwendet wurden.
Mit etwa 900 Widersprüchen in Sachsen ist der Weg für viele Betroffene nun ein ungewisser, doch die Möglichkeit auf einen positiven Ausgang bleibt im Raum stehen. Unterdessen sollten Unternehmer ihre Unterlagen sorgfältig prüfen und eventuell Rechtsrat einholen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig gegen Bescheide vorgehen können.
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Ort | Döbeln, Deutschland |
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