Ende des begleiteten Trinkens: Gesundheitsminister fordern Reform!

Gesundheitsminister fordern in Weimar ein Ende des begleiteten Trinkens für Jugendliche, um Gesundheit zu schützen.
Gesundheitsminister fordern in Weimar ein Ende des begleiteten Trinkens für Jugendliche, um Gesundheit zu schützen. (Symbolbild/NAG)

Ende des begleiteten Trinkens: Gesundheitsminister fordern Reform!

Weimar, Thüringen, Deutschland - Zuletzt diskutiert wurden die Änderungen im Jugendschutzgesetz im Rahmen einer Jahrestagung der Gesundheitsminister in Weimar, Thüringen. Angeführt von der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, Katharina Schenk (SPD), fordern die Länderchefs ein gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren. Aktuell dürfen Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern in der Öffentlichkeit Bier und Wein konsumieren, was von vielen als problematisch angesehen wird. RP Online berichtet von der Unterstützung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für diesen Vorstoß.

Die Kernaussage der Minister: Alkohol stellt ein erhebliches Problem für Kinder und Jugendliche dar. Mit 6,9 % der weiblichen und 12,4 % der männlichen 12- bis 17-Jährigen, die mindestens einmal wöchentlich trinken, stehen die Alarmglocken nicht nur in den Ministerien, sondern auch in der Bevölkerung. Ein früher Einstieg in den Konsum, oft bereits mit 14 Jahren oder früher, birgt nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern auch die Gefahr einer erhöhten Abhängigkeit. Tagesschau hebt hervor, dass Appelle allein nicht ausreichen, um den Missbrauch zu verringern.

Ein Appell an den Gesetzgeber

Die Initiative für diese Gesetzesänderung kommt aus Mecklenburg-Vorpommern, nachdem die Gesundheitsministerkonferenz bereits im Vorjahr eine klare Ansage für ein Verbot des begleiteten Trinkens ausgesprochen hatte. Sowohl Staatssekretärin Sylvia Grimm als auch Nina Warken setzen sich aktiv für eine Reform ein. Die geltende Regelung, die Jugendlichen ab 16 Jahren den Kauf von Bier, Wein und Sekt erlaubt, sowie das begleitete Trinken ab 14 Jahren, soll grundlegend überarbeitet werden. Fachanwalt erklärt, dass das Jugendschutzgesetz von 1952 dabei eine zentrale Rolle spielt. Ziel ist und bleibt der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Alkohol birgt nicht nur kurzfristige Gefahren wie Beeinträchtigungen der Urteilsfähigkeit und Koordinationsstörungen, sondern führt auch langfristig zu gesundheitlichen Problemen wie Organschäden und einem erhöhten Risiko für Abhängigkeiten. Diese gesundheitlichen Folgen müssen auch im Kontext des gesellschaftlichen Trinkverhaltens in Deutschland gesehen werden, wo Alkohol oft verharmlost wird.

Die Rolle der Eltern und Bildung

Eltern und Erziehungsberechtigte spielen eine entscheidende Rolle, nicht nur bei der Aufklärung ihrer Kinder über die Gefahren des Alkohols, sondern auch als Vorbilder. Offene Kommunikation und frühzeitige Aufklärung sind notwendig, um die sensiblen Themen Jugendschutz und Konsumverhalten angemessen zu besprechen. Unter Umständen könnten auch Präventionsprogramme in Schulen und Informationsveranstaltungen helfen, um Jugendliche bewusster mit den Risiken des Alkoholkonsums vertraut zu machen.

Für viele ist es ein Aufruf zur aktiven Beteiligung am Dialog über den Umgang mit Alkohol. Die Gesundheitsminister zeigen, dass das Thema ernst genommen wird und Veränderung gefragt ist. Damit die nächsten Generationen eine bessere Grundlage für ihren Umgang mit Alkohol finden können, bleibt noch viel zu tun.

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OrtWeimar, Thüringen, Deutschland
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