Wichtige Umzugsregeln: So vermeiden Sie die Stromkostenfalle!

Dortmund, Deutschland - Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln der Bundesnetzagentur für Bürger in Nordrhein-Westfalen, die umziehen. Die Gesetzesänderungen sollen Klarheit und Fairness im Umgang mit Stromverträgen schaffen, insbesondere für jene, die häufig umziehen, wie Studenten, Berufspendler und junge Familien in Großstädten wie Dortmund. Ruhr24 berichtet, dass …
Wichtig ist, dass rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen nun gesetzlich verboten sind. Um unnötige Kosten zu vermeiden, müssen Verbraucher ihre Ummeldung mindestens 14 Tage vor dem Umzug beim Energieversorger einreichen. Andernfalls drohen nicht nur zusätzliche Gebühren, sondern auch ungenaue Verbrauchsschätzungen durch den Energieversorger, die oft zu Lasten der Kunden gehen können.
Wichtige Schritte für Umziehende
Für einen reibungslosen Übergang beim Umzug sollten folgende Schritte beachtet werden:
- Mindestens 14 Tage vor dem Umzug beim Energieversorger melden.
- Den Zählerstand am Tag der Wohnungsübergabe fotografieren und online hochladen.
- Das Übergabeprotokoll sowie Bestätigungen aufbewahren.
Unternehmen wie DEW21 bieten hierzu nützliche Online-Services an, die Eigeninitiative erfordern.
Verbrauchsermittlung und Rechnungen
Die Verbraucher müssen auch wissen, dass sie möglicherweise eine separate Rechnung von ihrem Messstellenbetreiber erhalten. Bisher gab es keine direkte Kommunikation mit diesen Betreibern, sodass deren Kosten durch die Netzkosten in der Stromrechnung abgerechnet wurden. Bei der Installation moderner Messeinrichtungen kann es jedoch zu Änderungen bei der Abrechnung kommen. Laut Bundesnetzagentur können diese Kosten entweder über die normale Energierechnung oder durch separate Rechnungen an die Verbraucher abgerechnet werden.
Die Abrechnung umfasst alle Kostenpositionen, die durch die Energieentnahme aus dem Netz entstehen. Ein Vertrag mit dem Messstellenbetreiber entsteht automatisch durch die Entnahme von Energie, beispielsweise wenn das Licht eingeschaltet wird.
Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz
Zusätzlich sind seit Sommer 2021 Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft, die auch Vertragslaufzeiten, Rechnungszeiträume und Informationspflichten betreffen. Verträge dürfen maximal zwei Jahre laufen und seit März 2022 kann eine Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit erfolgen. Zudem beträgt die Kündigungsfrist nun höchstens einen Monat, eine deutliche Reduzierung im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten. Diese neuen Bestimmungen gelten für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt.
Um bei einem Umzug die Energiekosten im Griff zu behalten, ist es wichtig, informiert und aktiv zu bleiben. Die neuen Regeln erfordern einen gewissen Aufwand, bieten aber auch die Chance auf transparente und faire Preise.
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Ort | Dortmund, Deutschland |
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