AfD muss Berlin-Büros bis 2026 räumen: Gericht urteilt überraschend!

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Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf bis Herbst 2026 räumen, nachdem das Gericht fristlose Kündigungen für unwirksam erklärte.

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf bis Herbst 2026 räumen, nachdem das Gericht fristlose Kündigungen für unwirksam erklärte.
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf bis Herbst 2026 räumen, nachdem das Gericht fristlose Kündigungen für unwirksam erklärte.

AfD muss Berlin-Büros bis 2026 räumen: Gericht urteilt überraschend!

Im Herbst 2026 wird die Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland (AfD) in Berlin-Reinickendorf ihre Pforten endgültig schließen müssen. Ein Urteil des Landgerichts Berlin hat dabei für einen klaren Zeitrahmen gesorgt, auch wenn sich die Umstände, die zu diesem Ergebnis führten, alles andere als unkompliziert gestalten. Die fristlose Kündigung durch die Eigentümergesellschaft wurde zwar für unrechtmäßig erklärt, doch die AfD muss dennoch vorzeitig ausziehen, weil sie gegen Vorgaben einer Wahlparty verstoßen hat, die am 23. Februar nach der Bundestagswahl stattfand, wie die Neuen Osnabrücker Zeitung berichtet.

Der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Kay Gottschalk, bezeichnete das Urteil als Erfolg für die Partei, da die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war. Dennoch muss der Umzug stattfinden. Die ursprünglichen Mietverträge, die bis Ende 2027 liefen, sehen Sonderkündigungsrechte vor, sodass die AfD planen kann, den Umzug bis Ende Juni 2026 abzuschließen. Neues Ziel ist es, eine Bundesgeschäftsstelle näher am Reichstag zu finden, was den politischen Ambitionen der AfD sicher zugutekommen könnte, so Gottschalk weiter.

Ein unerwarteter Verlauf

In der vergangenen Woche scheiterte eine Güteverhandlung zwischen der AfD und der Eigentümergesellschaft, die die Kündigung ausgesprochen hatte. Grund für die Kündigung waren unter anderem die unzulässige Nutzung des Innenhofs sowie die Anstrahlung der Fassade mit dem AfD-Logo während der Wahlparty, die nicht im Mietverhältnis geregelt waren. Diese Entscheidungen führten dazu, dass die AfD rechtlich gegen die Kündigung vorgehen konnte. Das Gericht stellte klar, dass die Eigentümergesellschaft nicht im Vorfeld abgemahnt hatte, was die Fristlosigkeit der Kündigung unwirksam machte.

Es zeigt sich, dass der Umgang mit der Mietverhältnisses zwischen der AfD und der Eigentümergesellschaft nicht ohne Herausforderungen war. Die AfD hat die Bundesgeschäftsstelle seit 2022 angemietet und ist nun erneut gefragt, zu beweisen, dass sie auch in der Zukunft ein gutes Händchen beim Finden geeigneter Räumlichkeiten hat.

Politische Landschaft und Wohnungspolitik

Doch die Ansichten über den Wohnungsbau sind innerhalb der politischen Parteien breit gefächert. Während die CDU und die FDP den Fokus auf Bürokratieabbau und Modernisierungen legen, pushen andere Parteien wie die Linke oder die Grünen strengere Mietregulierungen. Klar ist, dass hier ein Wettlauf um die besten Lösungen für die steigenden Mieten und den Wohnraummangel tobt.