Absolutes Tierschutzversagen: Hund leidet unter unerträglicher Kettenhaltung!
In Schönkamp sorgt ein vernachlässigter Hund an kurzer Leine für Tierschutzauflagen und mögliche Konsequenzen.

Absolutes Tierschutzversagen: Hund leidet unter unerträglicher Kettenhaltung!
In einem besorgniserregenden Fall von Tierversorgung in Schönkamp wurde ein Hund entdeckt, der unter verheerenden Bedingungen leben muss. Auf einem verwilderten Grundstück steht ein abgemeldetes Auto, während der Hund an einer kurzen Leine fixiert ist, die an einem Kühlschrank als provisorische Unterkunft befestigt wurde. So beschreibt es Kerstin Lenz, die Vorsitzende des Tierschutzvereins Demmin. Der Kühlschrank, der als Hundehütte dient, hat eine Öffnung im Boden, doch fehlt es dem Hund offensichtlich an Wasser; die Näpfe liegen verkehrt herum auf dem Boden.
Kerstin Lenz hat den Hund als verängstigt beschrieben und festgestellt, dass er in den Brombeersträuchern zum Versteck gedrängt wird. Die Beschreibung eines alten, blinden und tauben Hundes, die dem Besitzer des Hundes zugeschrieben wurde, könnte nicht weiter von der Realität entfernt sein: Tatsächlich scheint dieser Hund ein Mischling aus französischer Bulldogge und Stafford Terrier zu sein. Ein alter, blinder und tauber Hund ist dagegen auf einem anderen Hof in Schönkamp zu finden, wo er die Freiheit hat, sich zu bewegen.
Tierschutzgesetz und Kettenhaltung
Das besagte Grundstück wird seit Jahren sträflich vernachlässigt. Anwohner berichten, dass das Veterinäramt bereits mehrfach wegen des weißen Hundes konsultiert wurde. Aktuelle Gesetze betonen das Recht der Tiere auf ein menschenwürdiges Leben: Die Kettenhaltung von Hunden ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland grundsätzlich verboten, mit einigen Ausnahmen, die jedoch strengen Bedingungen unterliegen. Laut TierimRecht sind Tierhalter verpflichtet, den Bedürfnissen ihrer Tiere gerecht zu werden und deren seelisches sowie körperliches Wohl zu gewährleisten.
Diese gesetzlichen Regelungen wurden mit dem Ziel der Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland eingeführt. Die Tierschutz-Hundeverordnung, die im Januar 2022 novelliert wurde, beinhaltet unter anderem eine Auslauf-Pflicht für Welpen und das Verbot von Kettenhaltung. Viele der Verbesserungen zielen darauf ab, den Hunden ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. So müssen Hunde nicht nur ausreichend Futter und Pflege erhalten, sondern auch regelmäßig Kontakt zu Menschen und Artgenossen haben, um einen ausgeglichenen Charakter zu entwickeln Stallbedarf24.
Handlungen und Hoffnungen für den Hund
Kerstin Lenz plant, den Hund dem Besitzer wegzunehmen und in möglicherweise im Tierheim Altentreptow unterzubringen. Sie hat das Veterinäramt des Landkreises informiert, auch wenn die zuständige Amtstierärztin derzeit im Urlaub ist. Trotz dieser Herausforderung hoffen die Tierschützer, dass sich bald jemand um den Fall kümmern kann. Ein Mitarbeiter des Veterinäramtes war bereits vor Ort, konnte jedoch niemanden erreichen und hinterließ einen Brief im Briefkasten des Hundebesitzers.
Es ist an der Zeit, den Hund aus dieser schrecklichen Situation zu befreien. Tiere haben ein Recht auf ein artgerechtes und respektvolles Leben. Wie Kerstin Lenz so treffend feststellt: “So darf kein Hund leben.” Ein starkes Engagement für die Rechte unserer vierbeinigen Freunde ist das, was jetzt gebraucht wird.