Teilerfolg für Patricia Schlesinger: Ruhegeld-Anspruch beim RBB klargestellt!

Teilerfolg für Patricia Schlesinger: Ruhegeld-Anspruch beim RBB klargestellt!

Uckermark, Deutschland - Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) nehmen eine neue Wendung. Am 16. Juli 2025 gab das Landgericht Berlin bekannt, dass Schlesinger Anspruch auf ein Ruhegeld für den Monat Januar 2023 hat. In dieser Entscheidung wurde festgelegt, dass die Höhe des Ruhegeldes bei rund 18.300 Euro liegt, wie Uckermarkkurier berichtet. Schlesinger hat diese Klage jedoch nicht nur auf diesen Monat beschränkt; vielmehr zielt sie auf eine grundsätzliche Klärung ihres Ruhegeldanspruchs ab.

Die Situation bleibt allerdings komplex, denn unklar ist, ob sie die ausstehenden Ruhegelder für die letzten drei Jahre separat einfordern muss oder ob der rbb diese Zahlungen nun automatisch leistet. Eine gütliche Einigung, die im Januar von dem Gericht vorgeschlagen wurde, ist gescheitert, und die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Die Möglichkeit einer Berufung beim Kammergericht ist gegeben, wie in dem Bericht von rbb24 erläutert wird.

Rechtsstreit um Schadensersatz

Doch damit nicht genug: Das Berliner Landgericht urteilte auch, dass Schlesinger für bestimmte Sachverhalte Schadensersatz leisten muss. Ihr wird vorgeworfen, rechtswidrig Bonuszahlungen für außertariflich bezahlte Führungskräfte vereinbart zu haben. In diesem Zusammenhang muss Schlesinger rund 24.000 Euro für Schäden an ihrem Dienstwagen sowie für strittige Reisekosten bezahlen. Auch wenn der rbb nun dazu verpflichtet ist, ihr das Ruhegeld von etwa 18.000 Euro für Januar zu zahlen, wird es notwendig sein, die weiteren Zahlungen separat einzufordern, so rbb24.

Ein weiterer strittiger Punkt sind die Schadensersatzforderungen des rbb in Höhe von rund 13 Millionen Euro, die im Zusammenhang mit der Planung eines digitalen Medienhauses stehen. Auch diese Angelegenheit wurde abgetrennt und soll gesondert verhandelt werden. Während die Gerichte nun über eine Reihe von ungelösten Fragen entscheiden müssen, bleibt die Verwirrung bezüglich der hohen Ruhegelder für Führungskräfte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen.

Das System der Ruhegelder

Wie Telepolis anmerkt, sind die hohen Ruhegelder für Führungskräfte nicht neu. Sie wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren als Reaktion auf die zunehmende Konkurrenz durch private Sender eingeführt. Das System steht immer wieder in der Kritik, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Transparenz gegenüber den Beitragszahlern. Die Diskussion um die Nutzung von Geldern für eine bessere Bezahlung von freien Mitarbeitern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird ebenso laut.

In der Sache Schlesinger verweist der rbb darauf, dass die Ruhegeldbestimmungen sittenwidrig sein könnten. Möglicherweise müssen einige Millionen in Rücklage gehalten werden, falls das Gericht die Zahlungspflicht anerkennt. Über das weitere Vorgehen und die Verhandlungen wird noch gerätselt, und das Urteil ist letztlich auch hier noch nicht rechtskräftig.

Mit diesen Entwicklungen bleibt das Schicksal von Patricia Schlesinger und der rbb spannend. Die rechtlichen Feinheiten und finanziellen Fragen werden weiterhin von vielen Seiten beobachtet. Es bleibt abzuwarten, wie die nächsten Schritte aussehen werden und ob eine Einigung in diesem strittigen Verfahren erzielt werden kann.

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OrtUckermark, Deutschland
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