Wahl in Brandenburg: So sichern Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen!

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Informieren Sie sich über die anstehende Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg an der Havel am 9. November 2025 und die Briefwahloptionen.

Informieren Sie sich über die anstehende Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg an der Havel am 9. November 2025 und die Briefwahloptionen.
Informieren Sie sich über die anstehende Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg an der Havel am 9. November 2025 und die Briefwahloptionen.

Wahl in Brandenburg: So sichern Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen!

In Brandenburg an der Havel steht die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters direkt vor der Tür. Am 9. November 2025 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben und den künftigen Stadtoberhaupten zu wählen. Damit niemand den Termin verpasst, stadt-brandenburg.de hebt hervor, dass die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis spätestens 19. Oktober 2025 versendet werden. Wer aber noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte spätestens bis zum 2. Februar 2025 tätig werden und sicherstellen, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung ist wichtig, weil sie bestätigt, dass man im Wählerverzeichnis steht. Fehlt diese, könnte das dazu führen, dass man leider von der Wahl ausgeschlossen wird. Daher lautet der Rat an alle: “Besser nachfragen als sich später ärgern!” Um zu wählen, braucht man am Wahltag einen Personalausweis oder Reisepass, wie auch die Bundeswahlleiterin auf ihrer Seite bundeswahlleiterin.de betont.

Briefwahl für Flexibilität

Wer am Wahltag verhindert ist, muss dennoch nicht auf sein Wahlrecht verzichten. Das Thema Briefwahl gewinnt an Bedeutung. Wahlberechtigte können einen Antrag auf Briefwahl mittels des Wahlbenachrichtigungsbriefes stellen oder diese auch persönlich im Bürgeramt einholen. Ab dem 20. Oktober 2025 ist es soweit: Antragstellung findet im ersten Stock des Nicolaiplatz 30 statt. Dort erhalten die Bürger nicht nur Wahlscheine, sondern auch die nötigen Unterlagen für die Briefwahl.

Besonders interessant: Auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen haben die Möglichkeit, barrierearm zur Wahl zu gelangen. Sie können entweder den Wahlschein beantragen oder die Briefwahl nutzen! Um sicherzustellen, dass alles rechtzeitig ankommt, sollte der ausgefüllte Briefwahlumschlag bis spätestens 6. November 2025 bei der Deutschen Post eingeworfen werden.

Internationale Wähler

Was ist mit unseren Landsleuten im Ausland? Auch sie sollen an der Bundestagswahl teilnehmen können. Die Frist zur Eintragung ins Wählerverzeichnis endete am 2. Februar 2025. Wer diesen Stichtag verpasst hat, müsste auf die nächste Wahl warten. Auslandsdeutsche können nur wählen, wenn sie zuvor einen Antrag auf Eintragung gestellt haben, wie bundestag.de informativ schildert.

Große Zahlen gibt es auch zu berichten: Aktuell leben etwa 129.000 Deutsche im Ausland, die wahlberechtigt sind. Ein schöner Anstieg im Vergleich zu früheren Wahlen. Selbstverständlich gilt es hier, auch die besonderen Bedingungen zu beachten: Deutsche, die sich temporär im Ausland aufhalten, werden automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen, während diejenigen mit dauerhaftem Aufenthalt einen Antrag stellen müssen.

Um mit Sicherheit an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, sollten alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen rechtzeitig prüfen und alle notwendigen Schritte in die Wege leiten. Egal ob in Brandenburg an der Havel oder im Ausland – jede Stimme zählt!