Geflügelpest-Ausbruch in Uckermark: Schutzmaßnahmen dringend nötig!

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Hochpathogenes H5N1-Virus in Mecklenburgische Seenplatte nachgewiesen. Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Aktuelle Informationen hier.

Hochpathogenes H5N1-Virus in Mecklenburgische Seenplatte nachgewiesen. Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Aktuelle Informationen hier.
Hochpathogenes H5N1-Virus in Mecklenburgische Seenplatte nachgewiesen. Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Aktuelle Informationen hier.

Geflügelpest-Ausbruch in Uckermark: Schutzmaßnahmen dringend nötig!

In den letzten Tagen gab es besorgniserregende Nachrichten aus der Tierhaltung in Deutschland. Am 3. November 2025 wurde ein Ausbruch des Hochpathogenen aviären Influenza-A Virus, Subtyp H5N1, in einem Geflügelbestand in Lychen, Landkreis Uckermark, Brandenburg, amtlich festgestellt. Der Ausbruch bringt erhebliche Konsequenzen für die betroffenen Regionen mit sich, insbesondere für die benachbarte Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen wurde umgehend in die Wege geleitet. Diese Maßnahmen betreffen nun auch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Innerhalb der 3 Kilometer großen Schutzzone um den Ausbruchsort liegt die Ortschaft Mechow in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft. In der 10 Kilometer umfassenden Überwachungszone sind auch die Gemeinden Wokuhl-Dabelow, Carpin, Grünow sowie Teilbereiche der Feldberger Seenlandschaft betroffen. Ein Überblick über die genauen geografischen Einschneidungen ist auf der Website des Landkreises unter der Kachel „Tierseuchen“ verfügbar, wo auch die entsprechende Allgemeinverfügung zu finden ist.

Vorsorgemaßnahmen getroffen

Zur Eindämmung der Geflügelpest sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Der Risiko eines Eintrags der aviären Influenza ins Hausgeflügel wird derzeit als „mittel“ eingestuft. Obwohl Österreich bisher von Ausbrüchen verschont geblieben ist, wurden jüngst Erste Nachweise von H5N1 bei Wildvögeln in Kärnten seit Ende September sowie in anderen Bundesländern seit Anfang Oktober gemeldet. Die Gesundheitsbehörden betonen, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unbedingt unterbunden werden muss, um die heimischen Bestände zu schützen.

Voraussetzungen für die Geflügelhaltung in Österreich sind dabei klar definiert: Jeder Geflügelhalter muss seine Tiere – bereits ab einer einzigen Haltungsart – innerhalb einer Woche melden und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Bei Sichtungen von toten Vögeln oder Verdachtsfällen ist umgehende Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde angesagt.

Ein ernstes Risiko für die Tierhaltung

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten gefährdet. Symptome wieMassenerkrankung, hohe Sterblichkeit oder Rückgang der Legeleistung sind häufige Anzeichen einer Erkrankung. In Europa gibt es derzeit einen Anstieg der Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel, wobei Deutschland und Italien seit Anfang Oktober vermehrt von solchen Fällen betroffen sind. Auch Tschechien und die Slowakei registrieren Ausbrüche in Kleinhaltungen. Schreckensszenarien wie die vorangegangenen Ausbrüche im Herbst 2024 im Bezirk Amstetten, Niederösterreich, wo Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden mussten, stehen den Geflügelhaltern noch lebhaft vor Augen.

Besonders gefährlich ist die Situation für die Hobbyhalter, deren Bestände ebenfalls unter die Auflagen fallen. Auch wenn ein Impfstoff gegen die Geflügelpest derzeit weder in Österreich noch in der EU verfügbar ist, sind die Behörden gefordert, präventiv mit Monitoring und intensiven Aufklärungskampagnen zu reagieren. Abgesehen von den gesundheitlichen Gefahren für die Tiere gibt es bislang keine nachgewiesenen Erkrankungen beim Menschen durch H5N1 in Österreich oder Europa.

Die Geflügelhaltungen sind aufgerufen, ihre Sicherheitsvorkehrungen weiter zu verstärken, um die gefährliche Ausbreitung der aviären Influenza zu bremsen. In diesem Sinne sind die wärmeren Monate eine kritische Zeit, in der die Sichtungen von Zugvögeln vermehrt anzutreffen sein werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beständen ist nicht nur eine Pflicht, sondern schützt letztlich auch die eigene Existenz.

Ein Blick auf die aktuelle Situation zum Anlass für rechtzeitige Maßnahmen: Nur wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten und die Risiken realistisch einschätzen, kann das Überleben der heimischen Geflügelhaltung gesichert werden. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen sowie zu Sicherheitsrichtlinien sind wie gewohnt auf den Seiten der offiziellen Gesundheitsbehörden abzurufen.

Wichtig ist, stets den Überblick zu behalten und rechtzeitig zu reagieren. Denn wie heißt es so schön: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter Strelitzius, Verbraucher-Gesundheit und Tierseucheninfo Niedersachsen.