Gartenabfälle richtig verbrennen: Tipps und Regelungen für Salzwedel!
Im Altmarkkreis Salzwedel dürfen ab dem 01.10.2025 Gartenabfälle unter strengen Auflagen verbrannt werden. Erfahren Sie mehr über die Regeln.

Gartenabfälle richtig verbrennen: Tipps und Regelungen für Salzwedel!
Die Herbstzeit ist für viele Gärtner:innen ein wahrer Freudenbringer. Doch aufgepasst, wenn es darum geht, die übrig gebliebenen Gartenabfälle loszuwerden! Ab dem 1. Oktober bis zum 15. November 2025 dürfen in der Region bestimmte pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wie die Stadt Salzwedel berichtet. Dies geschieht im Rahmen strenger Vorgaben, die einerseits die Umwelt schützen und andererseits eine geregelte Vorgehensweise gewährleisten sollen.
Im Detail geregelt ist, dass das Verbrennen ausschließlich auf privaten Wohngrundstücken und in Kleingärten erlaubt ist. Industrie- und Gewerbegebiete sowie öffentliche Grünflächen sind hier ausgeschlossen. Diese Maßnahmen basieren auf den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das sicherstellt, dass pflanzliche Abfälle in erster Linie verwertet, etwa durch Kompostierung, werden sollten.
Wichtige Regelungen für das Verbrennen
Gartenabfälle dürfen nur dann verbrannt werden, wenn dies aus phytosanitären Gründen oder wegen nicht möglicher Kompostierung erforderlich ist. Besonders relevant ist, dass nur die pflanzlichen Abfälle, die auf dem eigenen Grundstück angefallen sind, in Flammen aufgegangen werden dürfen. Hier gibt es klare Vorgaben – die Feuergröße sollte maximal 1,5 m x 1,5 m Grundfläche und 1 m Höhe betragen.
Doch es bleibt nicht bei den Maßen: Die Verbrennung muss unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person stattfinden und der Ort darf erst verlassen werden, wenn das Feuer komplett erloschen ist. Zudem ist ein Mindestabstand von 10 Metern zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen einzuhalten – bei Kindergärten, Altenheimen und Schulen sind es sogar 100 Meter. Für Wäldern gilt ein Abstand von 30 Metern. Diese Regelungen sind essenziell, um das Risiko einer Gefährdung der Allgemeinheit auszuschließen, wie auch Wikipedia festhält.
Vorsicht bei der Wetterlage
Ein nicht zu unterschätzender Punkt ist die Witterung – bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 ist die Verbrennung völlig untersagt. Auch bei bestimmten Wetterbedingungen, wie starker Wind oder hohe Luftfeuchtigkeit, kann das Verbrennen nicht gestattet sein. Hier sind die Gärtner:innen gefordert, ein gutes Händchen zu haben und den richtigen Zeitpunkt abzupassen, damit sie kein Unheil anrichten.
Für alle, die sich unsicher sind oder Fragen haben, steht das Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel als Ansprechpartner bereit. Die Kontaktdaten lauten: Karl-Marx-Straße 15, 29410 Hansestadt Salzwedel, mit einer Telefonhotline von 03901 840 7100 und einer E-Mail-Adresse unter umweltamt@altmarkkreis.de.
In der Abfallberatung wird zudem darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Verordnung mehr als nur schmerzhafte Konsequenzen mit sich bringen können – so sind Geldbußen bis zu 100.000 Euro möglich. Also im Zweifel lieber nachfragen und den Kopf nicht in den Sand stecken!
Das wird ein spannender Herbst für alle Gartenliebhaber:innen. Mit den richtigen Tipps und den Vorgaben im Hinterkopf steht einem gelungenen Feuer nichts mehr im Weg. Genießen Sie die goldene Jahreszeit und bleiben Sie beim besten Herbstdeko auf der sicheren Seite!