Kitas in Börde Lamstedt: Übernahme der Betriebsführung ab 2026!

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Ab 1. Januar 2026 übernimmt die Samtgemeinde Börde Lamstedt die Kita-Betriebsführung in mehreren Gemeinden, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Ab 1. Januar 2026 übernimmt die Samtgemeinde Börde Lamstedt die Kita-Betriebsführung in mehreren Gemeinden, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Ab 1. Januar 2026 übernimmt die Samtgemeinde Börde Lamstedt die Kita-Betriebsführung in mehreren Gemeinden, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Kitas in Börde Lamstedt: Übernahme der Betriebsführung ab 2026!

Die Nachrichten aus der Samtgemeinde Börde Lamstedt haben es in sich: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Betriebsführung der Kindertagesstätten in den Gemeinden Hollnseth, Mittelstenahe und Stinstedt an die Samtgemeinde übergeben. Diese Entscheidung war bereits länger angedeutet und wurde jetzt offiziell vom Samtgemeinderat beschlossen, wie cnv-medien.de berichtet. Bisher trugen die einzelnen Gemeinden die Verantwortung für den Betrieb ihrer Kitas.

Doch nicht alle Gemeinden ziehen an einem Strang. So hat die größte Gemeinde, Lamstedt, im Juli entschieden, die Betriebsführung nicht abzugeben und beabsichtigt, die Aufgaben weiterhin selbst wahrzunehmen. Samtgemeindebürgermeister Frank Springer erläutert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen heute ganz anders sind als noch vor 20 Jahren. Diese Veränderungen haben dazu geführt, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister nicht mehr in der Lage sind, die komplexen Fragen des Personalwesens und der Haftung zu bewältigen.

Hintergründe der Entscheidung

Für die Gemeinde Hollnseth war der Schritt, die Betriebsführung abzugeben, bereits vor einem Jahr in trockenen Tüchern. Dort waren die personellen und finanziellen Ressourcen einfach nicht ausreichend, um die Kita eigenständig zu betreiben. Bald darauf schlossen sich auch die Gemeinden Stinstedt und Mittelstenahe dieser Entscheidung an. Armstorf hat zwar ebenfalls einen ähnlichen Beschluss gefasst, hat aber bereits einen Betriebsführungsvertrag mit dem DRK-Kreisverband Cuxhaven/Land Hadeln, was den Übergang nur geringfügig beeinflussen wird.

Frank Springer hebt die Vorteile dieser Übertragung hervor. Die Samtgemeinde wird nicht nur über mehr Finanzmittel verfügen, sondern auch einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen, um den Rechtsanspruch auf Betreuung besser zu erfüllen. Dies ist nicht zu unterschätzen, denn die Anforderungen an die Kinderbetreuung sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Übertragung betrifft allerdings ausschließlich die Betriebsführung – die Verantwortung für die tatsächliche Kinderbetreuung liegt weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis.

Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Veränderung von Betreuungsangeboten, wie in den Kitas, sind nicht unerheblich und beruhen auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie dem § 45 SGB VIII, der die Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen regelt. Bei der Planung und Betriebsführung bieten die (Landes)jugendämter umfassende Beratung an, wie auf bildungsserver.de zu lesen ist.

Diese neuen Rahmenbedingungen sollen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten und die Qualität der Kinderbetreuung verbessern, was insbesondere für die kleinen Gemeinden eine Herausforderung darstellt. Die flexiblere Handhabung der Vertretungskräfte, die nun mit weniger rechtlichen Hürden eingesetzt werden können, erhöht zudem die Verlässlichkeit der Betreuung, was für Eltern und Kinder von großer Bedeutung ist.

Mit der Entscheidung des Samtgemeinderates steht der Samtgemeinde Börde Lamstedt ein spannender Weg bevor. Die Anbieter von Kindertagesstätten sind gefordert, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und die Qualität in der Betreuung weiterhin hoch zu halten. Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut diese Umstrukturierung gelingt und welche Veränderungen sie für alle Beteiligten mit sich bringt.