Digitalisierung der Justiz: Dessau-Roßlau startet mit eAkte und Videoverhandlungen!

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Das Finanzgericht Dessau-Roßlau führt die elektronische Akte ein, Videoverhandlungen stehen bevor. Fortschritte in der Digitalisierung der Justiz.

Das Finanzgericht Dessau-Roßlau führt die elektronische Akte ein, Videoverhandlungen stehen bevor. Fortschritte in der Digitalisierung der Justiz.
Das Finanzgericht Dessau-Roßlau führt die elektronische Akte ein, Videoverhandlungen stehen bevor. Fortschritte in der Digitalisierung der Justiz.

Digitalisierung der Justiz: Dessau-Roßlau startet mit eAkte und Videoverhandlungen!

Im Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau gibt es Neuigkeiten: Seit dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Akte (eAkten) vollständig eingesetzt. Diese Maßnahme bedeutet, dass nun alle Verfahren im Fachgericht in digitaler Form geführt werden. Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, bezeichnete die Einführung der eAkten als wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Justiz. Zudem wird die gute behördenübergreifende Zusammenarbeit von der Präsidentin des Finanzgerichts, Afra Waterkamp, hervorgehoben. Es gibt auch erste Schritte hin zu revisionssicheren Videoverhandlungen, die in Kürze stattfinden sollen.

Die digitale Transformation der Justiz in Sachsen-Anhalt ist jedoch nicht ohne Herausforderungen. Justizministerin Weidinger erwähnt, dass es schwer vorstellbar sei, dass bis 2026 alle Gerichte in Sachsen-Anhalt vollständig elektronisch arbeiten können. Der Richterbund hat bereits auf Versäumnisse bei der Digitalisierung hingewiesen, was vom Verbandsvorsitzenden Christian Löffler als ein Zeichen für ein Versagen der politischen Spitze gewertet wird. Trotz dieser kritischen Stimmen erkennt die Ministerin die bestehenden Probleme an und bezeichnet die Situation als unbefriedigend. Sie versichert, dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Versäumnisse in den letzten Jahrzehnten aufzuholen. Im vergangenen Jahr wurden über 20 Millionen Euro in die Digitalisierung investiert, darunter für Laptops und Datensicherungssysteme, was zeigt, dass Fortschritte gemacht werden, auch wenn die Ziele ambitioniert sind.

Wohin geht die Reise der Digitalisierung?

Die Einführung der elektronischen Aktenführung ist nur ein Teil eines umfassenden Reformplans, der auch auf Bundesebene in Bewegung ist. Der Gesetzentwurf „Zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ wird im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Dabei stehen unter anderem Erleichterungen bei der Strafantragstellung und die Möglichkeit zur Teilnahme an Revisionshauptverhandlungen per Videokonferenz auf der Tagesordnung. Experten haben verschiedene Meinungen zu diesen geplanten Änderungen, wobei einige von ihnen auch Bedenken hinsichtlich der flächendeckenden Umsetzung der eAkte und der Notwendigkeit einer umfassenden Reform äußern.

Dr. Angelika Allgayer vom Bundesgerichtshof und andere Sachverständige betonen, dass der Umstieg auf die elektronische Akte und der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeleitet ist. Die angestrebte Hybridaktenführung wird als akzeptable Übergangslösung gesehen, um den Weg zu einer massiven Digitalisierung der Justiz zu ebnen. Romea Thüsing von der Universität Bonn ergänzt, dass Datenschutz nicht als Hemmnis in der Digitalisierung fungieren soll, sondern als Ermöglichungsrecht wahrgenommen werden sollte.

Die Entwicklung des Finanzgerichts in Dessau-Roßlau zeigt somit, dass trotz der vorhandenen Herausforderungen und kritischen Stimmen kräftige Fortschritte in der digitalen Justizlandschaft erzielt werden. Die vollständige Ablösung der Papierakten bis zum Jahr 2026 bleibt jedoch ein ambitioniertes Ziel, das sorgfältig verfolgt werden muss.

Für Interessierte gibt es zudem die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, die am 15. Mai 2024 stattfindet. Dort werden Experten weiterführende Einblicke in die geplante Modernisierung der Justiz präsentieren und diskutieren.

Informieren Sie sich weiterhin über aktuelle Entwicklungen und zeigen Sie Ihr Interesse an der digitalen Zukunft unserer Justiz.

Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Artikel auf mz.de, n-tv.de, und bundestag.de.