Achtung, Jerichower Land: Betrüger tarnen sich als Insolvenzverwalter!
Im Jerichower Land warnen Behörden vor einer neuen Betrugsmasche: Täter geben sich fälschlicherweise als Insolvenzverwalter aus.

Achtung, Jerichower Land: Betrüger tarnen sich als Insolvenzverwalter!
Im Jerichower Land hat sich eine neue Betrugsmasche etabliert, die schnell für Verunsicherung sorgt. Täter geben sich als „Insolvenzverwalter“ aus und versuchen, ahnungslose Käufer mit verlockend günstigen Angeboten aus der Insolvenzmasse zu ködern. Diese betrügerischen Aktivitäten sind keineswegs harmlos und können erhebliche finanzielle Folgen für die Betroffenen haben. Laut Meetingpoint JL informieren sich die Betrüger über Portal wie [www.insolvenzbekanntmachungen.de], um die nötigen Informationen über insolvente Unternehmen zu sammeln.
Was genau passiert hier? Die Betrüger erstellen täuschend echt wirkende Exposés, die wertvolle Angebote beinhalten. Dabei verwenden sie modifizierte Namen von echten Insolvenzverwaltern, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Dies macht es für unbedarfte Interessenten besonders schwierig, zwischen echten Angeboten und Betrug zu unterscheiden. Allerdings ist zu beachten, dass bei Vorkasse keine Übereignung der angebotenen Gegenstände zu erwarten ist. Wer solche Angebote erhält, sollte besonders wachsam sein und sich unbedingt im Justizportal über den rechtmäßigen Insolvenzverwalter informieren.
Wie geht man gegen Betrug vor?
Es ist entscheidend, dass Betroffene wissen, dass nur rechtmäßige Insolvenzverwalter befugt sind, Verträge abzuschließen und Zahlungen entgegenzunehmen. Ein Blick auf das Amtsgericht Stendal, das die Insolvenzverfahren aus den Landkreisen Salzwedel, Stendal und Jerichower Land bearbeitet, ist hier unerlässlich. Laut Schuldnerberatung ist Insolvenzbetrug ein umgangssprachlicher Begriff, der zahlreiche Insolvenzstraftaten umfasst. Dazu gehört zum Beispiel das unbefugte Beiseite schaffen von Vermögen während des Insolvenzverfahrens oder die rechtswidrige Einbehaltung von Geldern, die zur Insolvenzmasse gehören. Solche Handlungen können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Besonders alarmierend ist, dass Betrugsanzeigen gegen den Schuldner die Restschuldbefreiung gefährden können. Wird jemand wegen Insolvenzstraftaten verurteilt, kann die Restschuldbefreiung versagt werden, was zu anhaltenden Zahlungsverpflichtungen führt. Daher ist es wichtig, mögliche Anzeichen von Betrug sofort zu melden. Wer vermutet, dass er Opfer eines Insolvenzbetrugs geworden ist, sollte sich unbedingt an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Bei nicht strafbaren Verdachtsmomenten kann eine Meldung an den Insolvenzverwalter oder das Amtsgericht sinnvoll sein.
Zusammenfassend ist es grundlegend, wachsam zu bleiben und sich gut zu informieren. In Zeiten von Betrug und Täuschung braucht es einen klaren Kopf und möglicherweise sogar rechtlichen Beistand. Denken Sie daran: Bei Unklarheiten hilft immer ein Blick ins Gesetz, wie etwa § 283 StGB, der sich mit verschiedenen Insolvenzstraftaten auseinandersetzt. So bleiben Sie sicher und schützen sich vor bösen Überraschungen.
Immer schön auf der Hut bleiben, denn gerade in finanziellen Angelegenheiten ist Vorsicht die beste Falle!