Vogelgrippe sorgt für Stallpflicht: Betroffene Orte in der Börde!
Im Jerichower Land wurde eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, nachdem ein Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt wurde.

Vogelgrippe sorgt für Stallpflicht: Betroffene Orte in der Börde!
Im Landkreis Börde gilt seit dem 24. Oktober Stallpflicht für Geflügel. Dies wurde notwendig, nachdem ein positiver Test auf Vogelgrippe bei einem Wildvogel im UNESCO-Biosphärenreservat Drömling festgestellt wurde. Ab dem 29. Oktober wurde zudem eine “infizierte Zone” eingerichtet, in der spezielle Regeln gelten. Zum Beispiel ist das Jagen untersagt, und das Transportieren oder Freilassen von Geflügel ist ebenfalls nicht erlaubt. Dieser Schritt soll dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, das als hochansteckend gilt.
Zu den betroffenen Ortschaften im Landkreis Börde zählen unter anderem die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen und die Verbandsgemeinde Flechtingen. In der Stadt Oebisfelde sind unter anderem Bergfriede, Bösdorf und Weddendorf betroffen, während in Flechtingen unter anderem Graudingen und Zobbenitz auf der Liste stehen. Wer Verdachtsfälle melden möchte, kann dies unter der Nummer 03904/72404318 tun.
Vogelgrippe-Fälle in angrenzenden Landkreisen
Aber nicht nur in Börde gibt es Alarm: Im Salzlandkreis wurden bestätigte Fälle von infizierten Kranichen entdeckt, jedoch wurde hier keine Stallpflicht verhängt. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kamen zwei weitere Kraniche hinzu, bei denen das Virus nachgewiesen wurde, was eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter erforderlich macht. Ähnliches gilt für den Landkreis Wittenberg, wo zwei tote Kraniche gefunden wurden, aber auch hier kam es zu keiner Stallpflicht.
Die Lage spitzt sich weiter zu, denn im Landkreis Harz wurde am 24. Oktober ebenfalls eine Stallpflicht eingeführt, und auch im Jerichower Land gilt ab dieser Woche eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Die Behörden rufen alle Menschen dazu auf, tote oder auffällig verhaltende Wildvögel zu melden, um schnell reagieren zu können und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Was bedeutet das für Geflügelhalter?
Der Appell der Behörden an die Geflügelhalter ist unmissverständlich: Halten Sie Ihre Tiere im Stall oder schützen Sie sie mit Netzen. Die für Menschen normalerweise geringe Gefahr der Geflügelpest sollte dabei nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Krankheit erhebliche Folgen für die Geflügelhaltung und die betroffenen Regionen haben kann.
In der aktuellen Situation bleibt es abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwickelt und welche Maßnahmen möglicherweise noch folgen werden. Eines steht fest: Wir müssen wachsam sein und die Gesundheit unserer Tiere sowie die Sicherheit der Bevölkerung im Blick behalten.