Trunkenheitsfahrt in Bautzen: 61-Jähriger mit 2,42 Promille gestoppt!
Aktuelle Polizeimeldungen aus Bautzen am 9.09.2025: Verkehrsunfälle, Trunkenheit im Verkehr und Kontrollen im Fokus.

Trunkenheitsfahrt in Bautzen: 61-Jähriger mit 2,42 Promille gestoppt!
Der Polizeiticker für den Kreis Bautzen bringt spannende, wenn auch bedenkliche Nachrichten aus der Region. Am Sonntagvormittag wurde ein 61-jähriger Mercedes-Fahrer in Ebersbach kontrolliert, nachdem ein Hinweis aus seiner Nachbarschaft eingegangen war. Der Atemalkoholtest ergab alarmierende 2,42 Promille, und somit wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Führerschein des Mannes wurde gleich vor Ort beschlagnahmt, und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurde erstellt, wie Sächsische.de berichtet.
Das Ereignis wirft ein Licht auf die ernsthaften Gefahren, die durch Alkohol am Steuer entstehen. Das Thema Trunkenheit im Verkehr beschäftigt nicht nur die regionale Polizei. In einer weiteren Meldung von Sueddeutsche.de erfahren wir von einem weiteren Vorfall in Anhalt-Bitterfeld. Dort stoppte die Polizei zwei alkoholisierte Verkehrsteilnehmer. Eine 34-jährige Autofahrerin hatte vor Fahrtantritt ein Glas Sekt genossen und zeigte einen Atemalkohol von 1,2 Promille, während ein 40-jähriger Radfahrer mit 2,05 Promille unterwegs war.
Gesetzliche Regelungen und Konsequenzen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind klar und streng. Laut § 316 StGB gilt Trunkenheit im Verkehr, wenn ein Fahrzeugführer aufgrund von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu lenken. Bereits ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, und bei Radfahrern sind sogar schon 1,6 Promille ausreichend, um mit ernsten Konsequenzen rechnen zu müssen, wie anwalt.org erläutert.
Die Strafen für solche Vergehen sind erheblich. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Ersttäter sind oft Geldstrafen und Punkte in Flensburg die Regel. Bei Wiederholungstätern sieht es noch strenger aus: Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann erforderlich sein, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Trunkenheit im Verkehr bleibt ein ernstes Anliegen, das nicht nur die Akteure, sondern auch die Öffentlichkeit betrifft. Jeder einzelne Vorfall rückt die dringende Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen ins Licht und erinnert uns daran, wie wichtig verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr ist.