Großkontrolle in Dresden: 18-Jähriger beim Drogenverkauf gefasst!

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Am 9. Oktober 2025 kontrollierte die Polizei in Dresden an der Prager Straße einen mutmaßlichen Drogendealer.

Am 9. Oktober 2025 kontrollierte die Polizei in Dresden an der Prager Straße einen mutmaßlichen Drogendealer.
Am 9. Oktober 2025 kontrollierte die Polizei in Dresden an der Prager Straße einen mutmaßlichen Drogendealer.

Großkontrolle in Dresden: 18-Jähriger beim Drogenverkauf gefasst!

Am 9. Oktober 2025 hat die Polizei in Dresden eine großangelegte Kontrolle auf der Prager Straße durchgeführt, bei der ein 18-jähriger mutmaßlicher Drogendealer festgenommen wurde. Der junge Mann wurde auf frischer Tat beobachtet, als er Marihuana an einen Käufer verkaufte. Bei der Durchsuchung des Verdächtigen fanden die Beamten zudem mehrere verkaufsfertig abgepackte Cannabisprodukte, die auf ein eindeutiges Handeltreiben hinweisen. Die Ermittlungen gegen ihn erfolgen nun aufgrund eines Verstoßes gegen das neue Konsumcannabisgesetz (MDR).

Unterstützt wurde die Polizei bei dieser Operation von der Bereitschaftspolizei sowie von der speziellen Ermittlungsgruppe „Innenstadt“. Insgesamt waren 28 Polizisten im Einsatz, um sicherzustellen, dass die Kontrolle gründlich durchgeführt werden konnte. Neben dem 18-Jährigen wurde auch ein 24-jähriger staatenloser Mann festgenommen, der verschreibungspflichtige Medikamente ohne gültiges Rezept bei sich hatte. Dies führte zu einer Anzeige gegen ihn gemäß dem Arzneimittelgesetz.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Cannabishandel

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das in Deutschland neue Regelungen für den Umgang mit Cannabis geschaffen hat, bleibt ein heißes Eisen. Obwohl das Gesetz in vielen Bereichen liberalisiert wurde, bleibt das unerlaubte Handeltreiben mit Cannabis strikt strafbar. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die am 29. Oktober 2024 erging, hat klargestellt, dass das KCanG angewendet werden kann, wenn es für den Angeklagten günstiger ist. Die Strafen sind dabei unter dem KCanG niedriger als im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dennoch bleibt unerlaubtes Handeltreiben ein Delikt, das Einzelfallprüfungen erfordert (Rechtsanwalt Lott).

Für das Handeltreiben sieht das Gesetz eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei größeren Mengen kann die Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug reichen. Wichtig zu wissen ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland regional variieren, was in einigen Bundesländern wie Bayern zu strengeren Verfolgungen führt als in liberaleren Städten wie Hamburg oder Berlin.

Eine gesunkene Schwarzmarktanteil

Erfreulicherweise zeigen aktuelle Statistiken, dass der legale Cannabismarkt in Deutschland im Jahr 2024 ein Volumen von 1,2 Milliarden Euro erreicht hat. Dies hat zu einem Rückgang von rund 30% bei Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens geführt. Interessanterweise enden etwa 65% dieser Verfahren mit einer Einstellung oder einer Verwarnung. Während der Schwarzmarktanteil gesunken ist und nun bei 40% liegt, ist es entscheidend, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin angepasst und beobachtet werden müssen.

Die letzte Kontrolle auf der Prager Straße zeigt eindrucksvoll, dass die Polizei in Dresden entschlossen gegen unerlaubte Drogendeals vorgeht. Ob mit oder ohne das neue Gesetz – der Kampf gegen den illegalen Handel bleibt eine zentrale Aufgabe der Sicherheitsbehörden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.