Sachsen stoppt Corona-Hilfen-Rückforderungen – Unternehmer jubeln!

Sachsen stoppt Corona-Hilfen-Rückforderungen – Unternehmer jubeln!

Sachsen, Deutschland - Die Rückzahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen, die während der Pandemie für zahlreiche Unternehmen zur Verfügung standen, stehen derzeit im Fokus vieler sächsischer Unternehmer. Wie MDR berichtet, hat das Sächsische Wirtschaftsministerium Ende Juni eine vorläufige Aussetzung dieser Rückforderungen anberaumt. Dies geschah nach intensiven Protesten aus der Wirtschaft, die große Unsicherheit hinsichtlich der Rückzahlung ausgelöst hatten.

Die Kontrollen von Hilfszahlungen werden dennoch fortgesetzt, da der Freistaat dazu vom Bund verpflichtet ist. Interessierte Unternehmer dürfen jedoch auf eine bessere Handhabung hoffen. So ist es möglich, dass sie im Einzelfall von Rückforderungen befreit werden. Dabei müssen ihre Jahresnettoeinkünfte unter 35.000 Euro liegen und ihre Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten, wobei Immobilienvermögen in der Regel nicht angerechnet wird.

Klarheit und Planbarkeit für Unternehmen

In einer aktuellen Mitteilung am 10. Juli 2023 stellte der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter weitere Schritte im Bundesprogramm „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ vor. Ziel ist es, klare Rahmenbedingungen für die sächsischen Unternehmer zu schaffen, die durch unbürokratische und flexible Regelungen bei den Rückzahlungsfristen unterstützt werden sollen, wie auf der Webseite des SMWA zu erfahren ist.

Die Rückzahlungsfrist beträgt zunächst sechs Monate, in denen keine Zinsen anfallen. Nach dieser Zeit können Unternehmer zwischen mehreren Fristen wählen: 12 Monate mit einem festen Zinssatz von 0,5 %, 24 Monate mit 1 % oder 36 Monate mit 1,5 %. Diese Flexibilität soll es den Unternehmen ermöglichen, besser zu planen und ihre finanziellen Mittel gezielt zu steuern.

Aber nicht nur die Rückzahlungsfristen waren ein Thema. Viele Unternehmer sind besorgt über die Rückforderungen, die insgesamt bereits in 49.257 Fällen abgeschlossen sind, während 27.586 Rückforderungen aktuell in Bearbeitung sind. Außerdem werden noch weitere 29.000 Rückforderungen erwartet. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat zusätzlich einen Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht, um betroffenen Unternehmen mehr Klarheit zu verschaffen.

Unterstützung für Bedarfsfälle

Für Unternehmer, die Einkommens- oder Vermögensgrenzen nicht überschreiten, gibt es die Möglichkeit, von der Rückforderung befreit zu werden. Ein Betrag von 23.000 Euro netto gilt beispielsweise für nicht mehr selbstständige Antragsteller oder Rentner. Das Kindergeld kann die Grenzen für Betroffene ebenfalls erhöhen, was besonders für Familien von Bedeutung ist.

Insgesamt wurden in Sachsen rund 209.000 Anträge auf Corona-Wirtschaftshilfen gestellt, wobei der Bund etwa 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung stellte und der Freistaat zusätzliche 752 Millionen Euro beisteuerte. Diese Unterstützung hat vielen Unternehmen in schwierigen Zeiten geholfen und prägt auch weiterhin die Wirtschaftslage im Land.

Unternehmer, die mehr über die Rückzahlungsmodalitäten erfahren möchten, haben die Möglichkeit, sich über eine Sonder-Hotline der SAB zu informieren. In diesen unsicheren Zeiten bleibt es wichtig, die finanziellen Möglichkeiten und staatlichen Angebote genau im Auge zu behalten.

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OrtSachsen, Deutschland
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