Geflügelpest im Landkreis Greiz: Dringende Warnung für Halter!

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Im Landkreis Greiz wurde am 2. Oktober 2025 ein Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) bestätigt. Schutzmaßnahmen und Risikobewertungen sind angebracht.

Im Landkreis Greiz wurde am 2. Oktober 2025 ein Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) bestätigt. Schutzmaßnahmen und Risikobewertungen sind angebracht.
Im Landkreis Greiz wurde am 2. Oktober 2025 ein Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) bestätigt. Schutzmaßnahmen und Risikobewertungen sind angebracht.

Geflügelpest im Landkreis Greiz: Dringende Warnung für Halter!

Am 2. Oktober 2025 wurde ein Ausbruch der gefürchteten Geflügelpest im Landkreis Greiz bestätigt. Dieser Ausbruch wird durch das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 verursacht. Die genaue Ursache des Virusausbruchs bleibt bisher ungeklärt, was die Situation für die Geflügelhalter und die besorgte Öffentlichkeit umso ernster macht. Das Thüringer Sozialministerium hat bereits präventive Maßnahmen und Hinweise herausgegeben, um die Bevölkerung zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wie abg-net.de berichtet.

Im Rahmen der Schutzmaßnahmen wurden zwei Sperrzonen eingerichtet. Die Schutzzone erstreckt sich über einen Radius von 3 km um den betroffenen Betrieb, während die Überwachungszone einen Radius von 10 km umfasst und auch den benachbarten Saale-Orla-Kreis betrifft. Binnen dieser Zonen gelten strikte Vorschriften: Es sind klinische Untersuchungen erforderlich, und die Verbringung von Geflügel und Geflügelerzeugnissen ist untersagt, wobei es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmemöglichkeiten gibt.

Aufruf zur Wachsamkeit

Die Gesundheitsbehörden appellieren an alle Geflügelhalter und Bürger, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Krankheiten bei Geflügel müssen umgehend gemeldet werden, da die Geflügelpest schwere Krankheitszeichen und hohe Sterblichkeitsraten verursachen kann. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme sollten Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf grippeähnliche Symptome achten und bei Auftreten ärztliche Hilfe suchen. Generelle Hygieneempfehlungen, wie das gründliche Waschen der Hände nach dem Kontakt mit Vögeln, sollten ebenfalls strikt befolgt werden, wie auch das BfR herausstellt.

Das Virus kann, wenn auch selten, in Einzelfällen von Geflügel auf Menschen übertragen werden. Bisherige Daten zeigen, dass eine Übertragung des Erregers durch Lebensmittel, wie etwa Geflügelfleisch oder Eier, nicht nachgewiesen werden konnten. Um ganz sicherzugehen, wird zu gut durchgegartem Geflügelfleisch und zur Vermeidung von rohen Eiprodukten geraten. Bei der Zubereitung sollten die Lebensmittel mindestens 70 °C für zwei Minuten erhitzt werden, damit gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

Tierschutz und Meldungspflicht

Im Allgemeinen müssen Tiere, die an Geflügelpest erkrankt sind, tierschutzgerecht behandelt werden. Dabei könnte die Möglichkeit einer weiteren Seuchenausbreitung nicht ausgeschlossen werden. Betroffene Betriebe müssen umgehend die zuständigen Stellen informieren, insbesondere das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Auch eine Meldung verendeter wildlebender Wasservögel oder Greifvögel ist verpflichtend.

Die Situation rund um die Geflügelpest ist angespannt, besonders angesichts der jüngsten Entwicklungen. Im Januar 2024 wurden in Deutschland bereits mehrere Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza bei Hausgeflügel festgestellt, wie das FLI berichtet. Diese kontinuierliche Beobachtung ist unabdingbar, um die Ausbreitung der Krankheit sowohl bei Haus- als auch bei Wildvögeln zu stoppen.